Objektbeschreibung
Dieses attraktive Objekt aus dem Baujahr 1957 wird aktuell als Bürogebäude genutzt und bietet großes Potenzial für eine Umwandlung in Wohnraum. Durch eine entsprechende Sanierung und Verfahrensfreie Nutzungsänderung lassen sich hier voraussichtlich bis zu 6 Wohneinheiten realisieren.
Auf einer möglichen Wohnfläche von ca. 408 m² können moderne 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen entstehen. Die vorhandenen Grundrisse zeigen bereits, dass eine Umgestaltung mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich ist. Dadurch eignet sich das Objekt besonders für Investoren, Projektentwickler oder Bestandshalter, die ein renditestarkes Wohnkonzept umsetzen möchten.
Das Grundstück umfasst ca. 740 m² und bietet damit eine solide Basis für eine nachhaltige Wohnnutzung. Im sanierten Zustand ist eine jährliche Kaltmiete von ca. 70.000 € erzielbar, was das Objekt zu einer interessanten Kapitalanlage macht.
Die beigefügten Grundrisse dienen als Orientierung und zeigen, wie die zukünftige Aufteilung der Wohnungen mit überschaubarem Aufwand realisiert werden kann.
Falls Sie weitere Informationen wünschen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns.
Ausstattung
- Baujahr 1957
- Verfahrensfreie Umwandlung in Wohnraum möglich
- 6 Wohneinheiten möglich
- 408 m²
- Attraktives Entwicklungspotenzial
- Besichtigung und weitere Informationen auf Anfrage
Lage
Ebersbach an der Fils mit seinen teils noch ländlich geprägten Teilorten Büchenbronn, Bünzwangen, Krapfenreut, Roßwälden, Sulpach und Weiler gehört zum Landkreis Göppingen und ist die westlichste Stadt des Landkreises, die im Westen an den Landkreis Esslingen grenzt.
Das Stadtgebiet erstreckt sich vom Schurwald im Norden bis zum Vorland der mittleren Schwäbischen Alb im Süden.
Ebersbach liegt 32 Kilometer von der Landeshauptstadt Stuttgart entfernt.
Die liebenswerte und abwechslungsreiche Stadt bietet ausreichend Einkaufsmöglichkeiten und besitzt derzeit rund 16.000 Einwohner.
Über die B 10 ist man mit dem Auto in 25 Minuten in Stuttgart. Zum Flughafen und zur neuen Messe sind es über die A8 ebenfalls nur 25 Minuten.
Mit der Filstalbahn (Stuttgart-Ulm) über den Bahnhof Ebersbach zu erreichen.
Ebenso verfügt Ebersbach über fünf Grundschulen, zwei weiterführende Schulen und eine Bildungsschule.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.