Objektbeschreibung
Inmitten der historischen Ernst-May-Siedlung in Frankfurt-Praunheim – einem der bedeutendsten Zeugnisse des „Neuen Frankfurt" der 1920er und 1930er Jahre – erwartet Sie dieses denkmalgeschützte Reihenhausensemble als seltene Kapitalanlage mit echtem Charakter.
Zum Verkauf stehen zwei zusammenhängende Reihenhäuser innerhalb einer 7er-Reihenhausanlage (WEG) – vollständig leerstehend und sofort verfügbar. Ob klassische Kapitalanlage, Eigennutzung mit Zusatzeinkommen oder gemischte Nutzung: Die vier unabhängigen Wohneinheiten bieten maximale Flexibilität.
Haus Nr. 34: ca. 84,56 m² Wohnfläche (je 2 Wohneinheiten)
Haus Nr. 36: ca. 95,97 m² Wohnfläche (inkl. genehmigtem Wintergarten ca. 10 m²) (je 2 Wohneinheiten)
Jedes Haus gliedert sich in zwei separate Einheiten: eine Erdgeschosswohnung mit direktem Gartenzugang und eine Obergeschosswohnung – jeweils unabhängig nutzbar und vermietbar.
Zustand & Technik:
Beide Häuser präsentieren sich in einem sehr gepflegten Zustand und sind teilmöbliert. Fenster und Gasheizung wurden vor rund zehn Jahren erneuert, das Dach ist in guten Zustand. Die Innenwände sind überwiegend nicht tragend – Grundrissanpassungen sind problemlos möglich. Beide Objekte sind vollständig unterkellert.
Außenbereiche:
Vorgarten, Garten mit Terrasse, Wintergarten und Gartenschuppen – die Freiflächen beider Häuser laden zum Verweilen ein und steigern die Vermietbarkeit deutlich.
Denkmalschutz als Vorteil:
Zusätzlich profitieren Sie von der Denkmal-AfA nach § 7i EStG: In den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % steuerlich absetzbar – ein echtes Alleinstellungsmerkmal
Ausstattung
Gebäude & Bausubstanz
✓ 2 denkmalgeschützte Reihenhäuser im Ensemble der Ernst-May-Siedlung, Massivbauweise
✓ Außen- und Kaminwände tragend; Innenwände überwiegend nicht tragend – flexible Grundrissgestaltung möglich
Wohneinheiten & Ausstattung
✓ 4 Wohneinheiten gesamt – pro Haus je eine EG-Wohnung (mit Gartenzugang/Terrasse) und eine OG-Wohnung
✓ Einbauküche vorhanden, Badezimmer mit Dusche und Wanne
✓ Genehmigter Wintergarten ca. 10 m² (Haus 36)
Keller & Technik
✓ Beide Häuser vollständig unterkellert
✓ Fenster vor ca. 10 Jahren erneuert
✓ Gasheizung (Einbau vor ca. 10 Jahren), aktuell beide Häuser an einer Anlage; Umstellung auf Einzelversorgung möglich
✓ PV-Anlage und Wärmepumpe prüfbar (Einbau nach Denkmalschutzvorgaben, Förderungen möglich)
Außenbereiche
✓ Vorgarten, Garten mit Terrasse, Wintergarten und Gartenschuppen
Besonderheiten
✓ WEG mit 7 Einheiten
✓ Teilmöbliert – sofort bezugsbereit
✓ Denkmal-AfA nach § 7i EStG nutzbar: bis zu 9 % (ersten 8 Jahre) und 7 % (folgende 4 Jahre) absetzbar
Lage
Praunheim zählt zu den gefragten und familienfreundlichen Wohnlagen im Nordwesten Frankfurts. Die Mai-Siedlung/Römerstadt ist städtebaulich bedeutend und geprägt von klaren Zeilenstrukturen, viel Grün und einem besonders ruhigen Wohnumfeld. Der Stadtteil bietet eine hohe Lebensqualität mit kurzen Wegen in die Natur – etwa an die Nidda mit ihren weitläufigen Uferwegen und Parkanlagen.
Infrastruktur & Nahversorgung:
Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs im näheren Umfeld, Kinderbetreuung, Schulen und medizinische Versorgung im Stadtteil und den angrenzenden Quartieren sowie Gastronomie und Dienstleistungsangebote in Praunheim und benachbarten Stadtteilen.
Verkehrsanbindung:
Gute Anbindung an das Frankfurter Straßennetz; zügige Erreichbarkeit der A66 und A5. ÖPNV mit Bus- und Straßenbahnverbindungen Richtung Innenstadt und U-Bahn-Knotenpunkte. Kurze Wege in die City, zur Messe und zum Mertonviertel/Nordwestzentrum. Nächste Autobahnauffahrt in ca. 1 km Entfernung erreichbar, Hauptbahnhof in ca. 6 Minuten Fahrzeit.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, ist als Immobilienmakler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Abs. 1, 4 und 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifizierung durch Anfertigung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs sowie Identifizierung der für diese handelnden natürlichen Person. Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG).
HAFTUNG:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, übernimmt für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart; Garantien werden nicht übernommen. Sämtliche Immobilienangebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern, Zwischenverkauf sowie sonstiger Zwischenverwertung.
DOPPELTÄTIGKEIT:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im vorliegenden Vermittlungsvorgang sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig sein kann (Doppeltätigkeit im Sinne des § 654 BGB). Die Doppeltätigkeit wird hiermit offengelegt. Der Provisionsanspruch bleibt bei ordnungsgemäßer Offenlegung und Zustimmung beider Parteien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.03.2024 – I ZR 185/22) unberührt. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die Bestimmungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
PROVISION:
Mit der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung von NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, kommt gemäß § 652 Abs. 1 BGB ein Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) zustande. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von NIX Immobilien. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer beträgt die Außenprovision höchstens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656b, 656c BGB). Die konkrete Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen.
WIDERRUFSRECHT:
Sofern der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht diesem gemäß §§ 312b, 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Maklerleistung, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).