Objektbeschreibung
Dieses gepflegte Zweifamilienhaus wurde im Jahr 1971 errichtet und 1991 um die Dachgeschosswohnung aufgestockt. Es befindet sich auf einem ca. 1.020 m² großen Grundstück in guter Wohnlage der Stadt Jever.
Die Erdgeschosswohnung erstreckt sich über ca. 115 m² Wohnfläche und zwei Ebenen. Auf der Hauptebene befinden sich die Diele, das geräumige Wohnzimmer mit direktem Zugang zur geschlossenen Terrasse und den Garten, eine große Küche inklusive Einbauküche und Platz für einen Esstisch sowie ein Gäste-WC. Über wenige Stufen gelangt man zur oberen Ebene, welche zwei Kinderzimmer, das Elternschlafzimmer und ein Vollbad umfasst. Zur Ausstattung dieser Einheit gehören ein Keller, eine Garage, ein Gartenhaus und der weitläufige Garten. Die Gasbrennwerttherme der Erdgeschosswohnung wurde im Dezember 2022 erneuert. Die Mieteinnahme beträgt 945,00 € Kaltmiete pro Monat.
Die Obergeschosswohnung bietet ca. 106 m² Wohnfläche auf zwei Ebenen und ist über eine separate Außentreppe zu erreichen. Auf der Hauptebene liegen die Diele, die Küche, ein Gäste-WC, ein Abstellraum sowie das gemütliche und helle Wohnzimmer. Die geschlossene Loggia erreichen Sie aus dem Wohnzimmer und aus der Küche. Die obere Ebene beherbergt das Schlafzimmer, ein Vollbad, einen Abstellraum und den Hauswirtschaftsraum, von dem aus ein zweiter Balkon zugänglich ist. Zur Einheit gehören ein Carport und ein Dachboden. Die Gasbrennwerttherme dieser Wohnung wurde im Februar 2023 erneuert. Diese Wohnung ist aktuell leerstehend und kann vom neuen Eigentümer selbst genutzt oder lukrativ vermietet werden.
Das Haus ist außerdem teilunterkellert; hier befinden sich unter anderem Abstellflächen und die Waschküche.
Dieses Zweifamilienhaus präsentiert sich als solide Investitionsmöglichkeit mit stabilem Mietertrag und Entwicklungspotenzial.
Lage
Dieses Einfamilienhaus befindet sich in einer begehrten Lage der historischen Stadt Jever. Die über 1.000 Jahre alte Stadt, die 1536 die Stadtrechte verliehen bekam, hat es geschafft, ihre reiche Geschichte zu bewahren und gleichzeitig modern zu bleiben. Das prächtige Schloss Jever mit seinem markanten Zwiebelturm, das als Wahrzeichen der Stadt gilt, beherbergt eines der attraktivsten Museen im gesamten Küstengebiet. Das Stadtbild von Jever wird von gepflegten historischen Märkten, beeindruckenden Gebäuden, Denkmälern und zahlreichen weiteren Sehenswürdigkeiten geprägt, die den Charme und die Geschichte der Stadt widerspiegeln. Mit über 14.000 Einwohnern ist Jever zudem der Verwaltungssitz des Landkreises Friesland und ein wichtiger Teil der prosperierenden Wirtschaftsregion Weser-Ems. Ein besonderer Stolz der Stadt ist das Jever Pilsener, das weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. Die Brauerei Jever, eine der ältesten und renommiertesten Brauereien Deutschlands, stellt dieses charakteristisch herbe Bier her, das nicht nur Einheimische, sondern auch Bierliebhaber aus aller Welt begeistert. Das Jever Bier ist ein fester Bestandteil der regionalen Identität und trägt zur Bekanntheit der Stadt bei. Die Lage von Jever bietet auch eine ideale Anbindung an die ostfriesischen Inseln und die Küstenbadeorte des Jeverlands, die in wenigen Autominuten oder über das gut ausgebaute Radwegenetz bequem erreichbar sind. Der Tourismus spielt eine immer größere Rolle, unterstützt durch eine Vielzahl attraktiver und hochwertiger Restaurants und Hotels, die die Stadt erfolgreich bewerben.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.