Objektbeschreibung
Diese gut geschnittene Wohnung verfügt über drei einladende Zimmer. Die Immobilie ist bequem über einen Fahrstuhl zu erreichen. Das Haus wurde im Jahr 1958 erbaut. Ein aktueller Energieausweis ist bereits vorhanden. Zum Objekt gehört auch ein Balkon, auf dem es sich wunderbar vom Alltag erholen lässt. Zur Verfügung steht Ihnen außerdem ein Kellerraum, sowie ein Fahrradraum für die Allgemeinheit.
Ausstattung
Diese funktional geschnittene Wohnung freut sich auf Menschen mit Phantasie und bietet viel potenzial. Auf ca. 80 m² verteilen sich die 3 großzügigen Zimmer, ein Badezimmer, sowie eine Kochküche. Vom Wohnzimmer aus gelangt man auf den herrlich großen Sonnenbalkon, der zum Verweilen und Entspannen einlädt.
Lage
Das Objekt liegt in belebter Gegend in Frankenthal. In direkter Umgebung finden Sie verschiedene Restaurants, Cafés, Bäckereien, Ärzte und Supermärkte vor. Auch mehrere Modegeschäfte, Grün- und Parkanlagen, Fitnessstudios, zwei Buchhandlungen und eine Bar erreichen Sie.
Sonstiges
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, möchte ich Sie freundlichst bitten, uns einige Termine vorzuschlagen, per Telefon oder per E-Mail. Wir werden Ihre Terminwünsche dann umgehend mit den bereits bestehenden Terminen abgleichend mit den momentanen Mietern abstimmen um eine schnelle Besichtigung zu ermöglichen. Gerne stehen wir Ihnen auch für eventuelle Fragen vor Besichtigung zur Verfügung.
Mit Ihrer E-Mailanfrage erlauben Sie uns ausdrücklich, vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufszeit für Sie tätig zu werden.
Sie haben Fragen oder wünschen Hilfe bei der Finanzierung dieses Objektes? Gerne sind wir Ihnen mit unserem Finanzierungspartner bei allen Fragen rund um die Finanzierung behilflich.
Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler per Gesetz dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu überprüfen.
Sobald Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen bezüglich Anmietung oder Kauf einer Immobilie, sind wir verpflichtet Ihre Ausweisdaten zu überprüfen und auch festzuhalten. Dieser Pflicht muss bei ausnahmslos allen Verträgen, die Sie mit unserem oder durch unser Unternehmen abschließen nachgekommen werden.
Daher sind Sie als Kunde gemäß § 4 GwG verpflichtet, uns entsprechende Auskünfte zu erteilen, bzw. den Ausweis zur Datenaufnahme vorzulegen.