Objektbeschreibung
Wohnfläche: ca. 200 m²
Obergeschoss-Aufstockung 2010
Kellergeschoss: Voll unterkellert.
Das Haus selbst vereint den soliden Charakter eines Bestandsgebäudes mit den modernen Elementen einer umfangreichen Aufstockung aus dem Jahr 2010. Insgesamt stehen rund 200 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, ergänzt durch ein voll nutzbares Kellergeschoss.
Das Erdgeschoss stammt aus dem Jahr 1960 und strahlt noch heute den klassischen Charme eines warmen, familiären Hauses aus. Der Bereich beginnt mit einer einladenden Küche, die genügend Platz für gemeinsame Mahlzeiten bietet und als Mittelpunkt des Alltags dient. Direkt angrenzend befindet sich ein großes Wohnzimmer, das durch seine angenehme Größe und seinen hellen Lichteinfall ideal für gesellige Abende oder gemütliche Stunden ist.
Zudem beherbergt das Erdgeschoss zwei Schlafzimmer, die sich flexibel als Elternschlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer nutzen lassen. Ein separates Gäste-WC ergänzt den Wohnkomfort und verhindert Wartezeiten im Alltag. Darüber hinaus gibt es ein kleines Bad, das funktional gestaltet ist und die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt.
Dieser gesamte Bereich wirkt bodenständig, vertraut und wohlig – perfekt für Familien, die eine klare Struktur und kurze Wege schätzen.
Obergeschoss – die moderne Ebene aus dem Jahr 2010
Das Obergeschoss wurde im Jahr 2010 vollständig neu errichtet und bildet eine moderne, großzügige Wohnebene. Hier erwarten den neuen Eigentümer drei helle Zimmer, die sich durch ihre klare Raumwirkung und angenehme Lichtverhältnisse auszeichnen. Ob als Schlafräume, Kinderzimmer, Büro oder Hobbyräume – jedes Zimmer bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Herz dieses Geschosses ist das großzügige Familienbad. Es wirkt weit, ruhig und elegant und bietet genügend Platz für Morgenroutinen, Entspannung und familiäres Miteinander. Die Größe und Raumaufteilung verleihen diesem Bad eine besondere Qualität, die im Alltag sofort spürbar wird.
Kellergeschoss – viel nutzbare Fläche und vielfältige Möglichkeiten
Das Haus ist vollständig unterkellert und bietet dadurch reichlich zusätzlichen Raum. Im Kellergeschoss befinden sich insgesamt drei Zimmer, die ideal als Lagerflächen, Werk- oder Hobbyräume genutzt werden können. Ein Heizraum sorgt für die technische Versorgung des Hauses, während ein separater Abstellraum zusätzliche Ordnungsmöglichkeiten schafft.
Darüber hinaus verfügt der Keller über eine großzügige offene Fläche, die sich perfekt für Regale, Vorräte oder ein durchdachtes Ordnungssystem eignet. Diese Ebene ist funktional, trocken und vielseitig nutzbar – ein echtes Plus für alle, die zusätzlichen Platz benötigen.
Lage
Im Herzen von Wiesloch, nur wenige Schritte von der Fußgängerzone entfernt und mit der Stadtbücherei schräg gegenüber, liegt dieses besondere Einfamilienhaus auf einem großzügigen Grundstück von etwa 500 m². Die Lage ist geprägt von kurzen Wegen, einem ruhigen Wohngefühl und der unmittelbaren Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen – Schulen sämtlicher Stufen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Freizeitangebote.
Sonstiges
Die Provision wird fällig für den Nachweis oder die Vermittlung.
Die Provisionsverpflichtung entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag durch direkten Kontakt mit dem Anbieter oder auf anderem Wege zustande kommt, sofern der Abschluss auf den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zurückzuführen ist.
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Provisionshöhe
Die Provision beträgt 3,57 % inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Fälligkeit
Die Provision wird sofort nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Der/Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich, die Provision unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.
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Weitergabe
Eine Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt aufgrund einer unbefugten Weitergabe ein Vertrag zustande, so schuldet der/die Auftraggeber/in ebenfalls die vereinbarte Provision.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.