Objektbeschreibung
Dieses Einfamilienhaus wurde von den Eigentümern gepflegt und laufend instandgehalten. So wurden neben einer Außendämmung zuletzt auch eine neue Heizung (2022) und neue Fenster (2024) eingebaut. Das Voll-Bad im OG und das Gäste-WC im EG sind vollständig saniert worden.
Eine große Einbauküche mit den entsprechenden Elektrogeräten ist ebenfalls vorhanden. Der Teilkeller des Hauses sorgt in Verbindung mit der Doppelgarage für den nötigen Abstellraum.
Ausstattung
- Gasbrennwerttherme aus 2022
- Außenwärmedämmung
- neue Fenster
- moderne Einbauküche
- saniertes Gäste -WC
- saniertes Vollbad
- Fenster erneuert (zuletzt in 2024)
Lage
Die Gemeinde Kölln-Reisiek verbindet die Nähe zur Natur mit der guten Infrastruktur der Stadt Elmshorn.
Insbesondere Familien schätzen die guten Möglichkeiten durch den Kindergarten und die Grundschule in Kölln-Reisiek, die weiterführenden Schulen sind in geringer Entfernung in Elmshorn vorhanden. Der Tennisverein mit seinen Außenplätzen ist ebenso beliebt wie weitere Vereine, die z.T. auch die Sporthalle im Ortskern nutzen.
Lebensqualität ist hier groß geschrieben und spiegelt sich in einen aktiven Gemeindeleben wieder .
Sonstiges
Sollten Sie Fragen haben, Erläuterungen wünschen oder weitere Unterlagen benötigen, so lassen Sie es uns bitte wissen.
Bitte beachten Sie: Die Objektinformationen haben wir unsererseits vom jeweiligen Objektinhaber (Eigentümer, Vermieter) oder dessen Beauftragten erhalten.
Wir können die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen nicht überprüfen und haften daher nicht für etwaige Unvollständigkeiten, Fehler oder Nichtaktualität der uns vom Objektinhaber oder dessen Beauftragten zugeleiteten Informationen. Es obliegt dem Kunden selbst, die Informationen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf weitere Unterlagen oder Nachweise anzufordern.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.