Objektbeschreibung
Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um eine vermietete 3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in zentraler Lage von Köln-Neustadt-Nord. Die Wohnung verfügt über eine funktionale geschnittene Raumaufteilung, die sowohl für Singles, Paare als auch kleine Haushalte attraktiv ist.
Alle drei Zimmer sind separat begehbar und bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten als Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer. Die Küche ist praktisch geschnitten, das Badezimmer ist zeitgemäß ausgestattet. Durch die Erdgeschosslage eignet sich die Wohnung auch für Mieter, die Wert auf einen bequemen Zugang legen.
Ausstattung
Bad mit Badewanne- Fenster mit Doppelverglasung, Diele Granit.
Die anderen Zimmer sind mit Laminat ausgestattet
Lage
Die Immobilie befindet sich in der Viktoriastraße 26 im Kölner Stadtteil Neustadt-Nord (PLZ 50670) und damit in einer äußerst zentralen und begehrten Wohnlage. Das Viertel zeichnet sich durch seine urbane Atmosphäre, eine gewachsene Infrastruktur sowie die Nähe zur Kölner Innenstadt aus.
Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Ärzte, Schulen und kulturelle Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. Der nahegelegene Hansaring sowie die Ringe bieten ein vielfältiges gastronomisches und kulturelles Angebot. Grünflächen wie der Klingelpützpark oder der Stadtgarten sorgen für einen attraktiven Ausgleich zum städtischen Leben.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Straßenbahn- und Buslinien sowie der S-Bahn-Knotenpunkt Hansaring befinden sich in unmittelbarer Nähe und ermöglichen eine schnelle Verbindung in alle Stadtteile sowie ins Umland. Der Kölner Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten erreichbar, ebenso die Autobahnen A57, A1 und A3.
Diese zentrale Lage verbindet urbanes Lebensgefühl mit hoher Lebensqualität und macht die Immobilie sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger besonders attraktiv
Sonstiges
Die Wohnung eignet sich sowohl für Paare als auch für Familien.
- Hausverwaltung und Rücklagenkonto sind vorhanden.
- Tierhaltung nach Absprache erlaubt.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Bilhan
Öz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) -
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Sie möchten eine
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bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste an. Die
vorstehenden Angaben sind mir vom Verkäufer so mitgeteilt
worden. Bei aller Sorgfalt kann ich keine Gewähr dafür
übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und dass
das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist.
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