Objektbeschreibung
In einer der renommiertesten Wohnlagen Frankfurts, im begehrten Westend, präsentiert sich dieses außergewöhnliche Townhouse als Seltenheit auf dem Immobilienmarkt – mit idealer Struktur für Kanzlei und private Residenz
Mit einer Wohnfläche von rund 359 m², verteilt auf fünf Ebenen, verkörpert die Immobilie die Essenz klassischen Townhouse-Wohnens: eine vertikale Struktur, klar definierte Wohnzonen und ein hohes Maß an Privatsphäre. Anstelle eines einzigen großzügigen Wohngeschosses ist das Haus in eigenständige Ebenen gegliedert, die innerhalb eines stimmigen architektonischen Gesamtkonzepts Struktur und Unabhängigkeit schaffen. Neun Zimmer, mehrere Küchen und Bäder ermöglichen unterschiedliche Wohnformen – als private Residenz, mit separaten Gäste- oder Mitarbeiterbereichen oder als elegante Kombination aus Wohnen und Arbeiten unter einem Dach. Jede Ebene bietet dabei Flexibilität, ohne den wohnlichen Charakter des Hauses zu beeinträchtigen.
Die Innenräume sind großzügig proportioniert und entsprechen den Erwartungen von Käufern, die urbanes Wohnen in internationalen Metropolen wie London oder New York gewohnt sind. Die vertikale Organisation fördert Privatsphäre und Struktur und ermöglicht ein harmonisches Zusammenspiel von Alltag, Gastlichkeit und Rückzug. Im Erdgeschoss ergänzt eine nach Süden ausgerichtete Terrasse das Raumangebot als geschützter, pflegeleichter Außenbereich.
Ein architektonisches Highlight bildet das oberste Geschoss mit offenem Wohn- und Essbereich, hochwertiger Poggenpohl-Küche und Gaggenau-Geräten. Von hier eröffnen sich eindrucksvolle Blickachsen zur Frankfurter Skyline im Süden und zu den grünen Flächen des Grüneburgparks im Norden. Eine Dachterrasse erweitert diese Ebene und unterstreicht das Konzept des erhöhten städtischen Wohnens. Das Townhouse wurde kontinuierlich modernisiert, zuletzt unter anderem durch die Dämmung der Fassaden sowie die Erneuerung des Dachs. Eine private Garage und großzügige Abstellflächen runden das Angebot ab.
Diese Residenz richtet sich an Käufer mit internationaler Prägung, die urbane Dichte, vertikales Wohnen und klar strukturierte Räume bewusst schätzen – ein Townhouse, geschaffen für einen internationalen Lebensstil, der Privatsphäre, Flexibilität und architektonische Klarheit vereint.
Ausstattung
Begehbarer Kleiderschrank
Einbaumöbel
Einbauküche
Parkett
Mamor
Fliesen
Vollunterkellert
Kamin
Lage
Mitten im Herzen von Frankfurt – in einer der begehrtesten Wohnlagen der Stadt. Trotz der zentralen Lage bietet das direkte Wohnumfeld eine überraschende Ruhe und Wohnqualität. Der Stadtteil Westend-Nord gehört zu einem der elegantesten und beliebtesten Viertel Frankfurts, bekannt für seine Gründerzeitarchitektur, gepflegte Straßen und moderne Architektur. In fußläufiger Entfernung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Nähe zur Alten Oper, zum Palmengarten und zur Freßgass’ unterstreicht die hohe Lebensqualität. Auch das Bankenviertel, die Innenstadt, sowie der Hauptbahnhof sind in wenigen Minuten erreichbar – ideal für Berufspendler, Stadtliebhaber oder Kapitalanleger mit Blick auf Werthaltigkeit. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend: U-Bahn-Stationen wie "Grüneburgweg", „Westend“ oder „Alte Oper“ sind nur wenige Gehminuten entfernt und bieten direkten Zugang zu mehreren Linien. Auch die Autobahnanbindung (A66 / A5) sowie der Flughafen Frankfurt sind schnell erreichbar.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.