Objektbeschreibung
Diese attraktive 4-Zimmer-Dachgeschosswohnung befindet sich in einem charmanten Altbau und verbindet den Charakter historischer Architektur mit den Vorzügen eines hochwertigen Neubau-Standards im Innenausbau.
Das Objekt umfasst lediglich vier Wohneinheiten und bietet damit die Vorzüge einer kleinen, überschaubaren Eigentümergemeinschaft – ideal für alle, die ein ruhiges und gepflegtes Wohnumfeld schätzen. Im Zuge der umfassenden Sanierungsmaßnahmen wird zudem die gesamte Fassade des Gebäudes hochwertig renoviert, sodass sich die Immobilie auch äußerlich in einem entsprechend attraktiven Gesamtbild präsentiert.
Anders als bei klassischen Dachgeschosswohnungen überzeugt diese Immobilie mit außergewöhnlich großzügigen Deckenhöhen von ca. 2,90 Metern. Dadurch entsteht ein helles, luftiges und repräsentatives Wohngefühl, das den besonderen Altbaucharme eindrucksvoll unterstreicht und den Räumen eine außergewöhnliche Großzügigkeit verleiht.
Das Besondere an diesem Angebot: Die Wohnung wird für den neuen Erwerber vollständig und hochwertig renoviert übergeben. Sämtliche Wohnräume erhalten edles Eichenparkett, das Badezimmer wird komplett modern neu gestaltet und alle Wände werden mit neuen, hochwertigen Wandbelägen versehen. So entsteht ein nahezu neuwertiges Zuhause, das höchsten Wohnansprüchen gerecht wird.
Ein weiterer großer Vorteil: Der Käufer kann seine persönlichen Ausstattungs- und Gestaltungswünsche noch in die Renovierung einfließen lassen. Ob Anpassungen des Grundrisses, Änderungen der sanitären Einrichtungen oder individuelle Material- und Ausstattungswünsche – diese können, soweit technisch umsetzbar, im Rahmen der Sanierung berücksichtigt werden.
Grundrissänderungen und Anpassungen der sanitären Einrichtungen sind bereits im Kaufpreis enthalten.
Als besonderes Highlight verfügt die Wohnung über einen Balkon, der zusätzlichen Außenraum schafft und einen schönen Ausblick bietet – der ideale Ort, um den Tag entspannt ausklingen zu lassen.
Zusätzlich gehört der Zugang zum Dachboden mit einer Grundfläche von ca. 80 m² zur Wohnung. Der Dachboden bietet nicht nur großzügige Nutz- und Lagerflächen, sondern verfügt zudem über attraktives Ausbaupotenzial zur Schaffung weiterer Wohnfläche (vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen). Damit eröffnet sich dem Erwerber die seltene Möglichkeit, die Immobilie langfristig weiterzuentwickeln und zusätzlichen Wohnraum nach den eigenen Vorstellungen zu realisieren
Die Lage rundet dieses Angebot perfekt ab: Sonnenberg zählt zu den begehrtesten Wohnlagen Wiesbadens und überzeugt mit seiner grünen Umgebung, einer hohen Lebensqualität sowie der hervorragenden Anbindung an die Innenstadt und die gesamte Infrastruktur.
Eine seltene Gelegenheit, eine Altbauwohnung mit außergewöhnlichen Raumhöhen, individuell gestaltbarem hochwertigem Innenausbau und modernstem Wohnkomfort in einer der besten Wohnlagen Wiesbadens zu erwerben.
Ausstattung
- 4 großzügige Zimmer
- Hochwertige Komplettsanierung vor Übergabe
- Edles Eichenparkett in allen Wohnräumen
- Modernes, vollständig neu gestaltetes Badezimmer
- Neue hochwertige Wandbeläge
- Individuelle Ausstattungs- und Materialauswahl im Rahmen der Sanierung möglich
- Grundrissanpassungen nach Absprache im Kaufpreis enthalten
- Anpassungen der sanitären Einrichtungen im Kaufpreis enthalten
- Außergewöhnliche Deckenhöhe von ca. 2,90 m
- Helle, großzügige Altbauräume mit repräsentativem Wohngefühl
- Balkon mit schönem Ausblick
- Direkter Zugang zum Dachboden
- Dachboden mit Ausbaupotenzial zur Schaffung zusätzlicher Wohnfläche (vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen)
- Charmantes und gepflegtes Altbauensemble
- Begehrte Wohnlage in Wiesbaden-Sonnenberg
- Hervorragende Anbindung an Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten und Naherholung
Lage
Wiesbaden Sonnenberg, nähe Hofgartenplatz
Sonstiges
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VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
DOPPELTÄTIGKEIT JVH
JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
PROVISIONSANSPRUCH JVH
Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet.
VORKENNTNIS KUNDE
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.