Objektbeschreibung
Dieses traumhafte Einfamilienhaus befindet sich in bester Lage von Mustin direkt am Scharbowsee.
Vom Wohnzimmer aus schaut man direkt auf den See! Ein Traum für Naturliebhaber und Angler.
Im Jahr 2017 wurden die Fenster ausgetauscht.
Eine zusätzliche Außendämmung wurde ebenfalls vorgenommen.
Die Gartenanlage ist sehr gepflegt, ein Gartenhaus ist mit enthalten.
Dieses wunderschöne Haus wird voll möbliert verkauft.
Es besteht im Untergeschoss noch ein weiteres Zimmer mit ca. 15m², welches wohnwirtschaftlich genutzt werden kann - zum Beispiel als Büro.
Wichtig! Diese Fläche ist im angehängten Grundriss nicht hinterlegt!
Mögliche Nutzung als Ferienimmobilie, ein Dauernutzungsrecht, bzw. ein dauerhaftes Wohnrecht ist hier voraussichtlich möglich - siehe auch unter den weiteren Dokumenten.
Ausstattung
- Einbauküche aus 2018
- Badezimmer aus 2019
- Fenster aus 2017
- Verkauf voll möbliert
- Carport: 1 Stellplatz
- weiteres Zimmer mit ca. 15m² (Nutzfläche)
Lage
Mustin ist eine Gemeinde im Nordosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus 5 Ortsteilen.
Mustin wird vom Amt Sternberger Seenlandschaft mit Sitz in der Stadt Sternberg verwaltet.
Die Kleinstadt Sternberg liegt ca. 13 Km vom Mustin entfernt und ist ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Die Kleinstadt verfügt über gute ärztliche Versorgung, Supermärkte und Geschäfte für den täglichen Bedarf.
Für das leibliche Wohle gibt es Bäcker, Metzger, Fischreibetrieb mit Ladengeschäft und verschiedene Restaurants.
Bahnhof vorhanden.
Bildungseinrichtungen von Kitas bis zum Gymnasium sind vorhanden.
Zu den Sehenswürdigkeiten zählt das Schloss Kaarz mit seinen Mammutbäumen und die Sternberger Seenlandschaft.
Für die Freizeitgestaltung bietet sich der Wildpark bei Güstrow (ca. 30 Km) und das Freizeitresort „Van der Falk“ (ca. 55 Km) an.
Sonstiges
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Haftungsvorbehalt:
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben die uns vom Eigentümer und der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt wurden, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unser Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt- Exposés seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Unser Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, Expose´ etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unser Nachweis- / Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarte Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt, weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.
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