Objektbeschreibung
Liebevoll und modernisiert! Altbauwohnung mit außergewöhnlicher Größe und gelungener Raumaufteilung!
Diese vakante Altbauwohnung liegt im 3. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses im beliebten Rheingauviertel.
Mit insgesamt sieben Zimmern inkl. HWR, einer Küche, einem Badzimmer, einer großen Diele und drei Balkonen finden Sie hier Ihr neues zu Hause.
Die repräsentativen Wohnbereiche werden mit stilvollen Flügeltüren verbunden und sind durch große Fenster und dem angeschlossenen Sonnenbalkon besonders hell und freundlich.
Die gegenüberliegende Küche ist geräumig und wird Ihrer Traumküche alle Möglichkeiten bieten.
Neben dem Duschbad befindet sich ein großer Hauswirtschaftsraum, welcher sich im Hand umdrehen zu einem zweiten Badezimmer gestalten lässt.
Je nach Aufteilungswunsch bietet die Wohnung 3-4 Schlafräume. Die günstige Aufteilung lässt Ihnen jeglichen Freiraum.
Zur Wohnung gehört ein eigener Kellerraum, sowie ein Gemeinschaftskeller für Fahrräder und ein Gemeinschaftsgarten.
Die Wohnung ist nicht vermietet und kann somit kurzfristig Ihr neues zu Hause werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und vereinbaren gerne einen persönlichen Termin zur Besichtigung!
Ausstattung
Modernisiert und besonders - Großzügige Altbauwohnung!
- 1 Diele
- 1 Küche
- 1 Duschbad
- 1 Hauswirtschaftsraum
- 1 Wohnzimmer
- 1 Esszimmer
- 3 Schlafzimmer
- 1 Arbeitszimmer
- 3 Balkone
- 1 Kellerraum
- gemeinschaftlicher Fahrradkeller
- gemeinschaftliche Gartennutzung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Lage
Wiesbaden - Rheingauviertel - Familienfreundlich und begehrt!
Das beliebte Rheingauviertel bietet nicht nur die Nähe zum Bahnhof und Innenstadt.
Gemütliche Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten machen es zu einem beliebten Wohngebiet mit Charakter.
Sonstiges
Alle Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen, die die Maklerin als verlässlich hält. Da diese Angaben und Auskünfte aber von Dritten gemacht werden kann keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit gemacht werden. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung.
Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu!
Das Gebäude ist ein Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG).