Objektbeschreibung
Willkommen am Südstrand: Diese anmutige Villa aus dem Jahr 1926 strahlt eine besondere Präsenz und eine fast schon märchenhafte Atmosphäre aus. Auf einem weitläufigen, über 1.100 m² großen Grundstück gelegen, wartet dieses Juwel darauf, aus seinem Dornröschenschlaf geweckt und mit Leben gefüllt zu werden.
Das Haupthaus empfängt Sie mit der Großzügigkeit der Goldenen Zwanziger. Hohe Decken und große Fensterfronten sorgen für ein wohnliches Ambiente. Aus den Räumen im Dachgeschoss schweift der Blick durch die gegenüberliegende Parkanlage bis hin zum Meer.
Das Raumangebot ist beeindruckend: Neben dem Haupthaus bietet eine angebaute Einliegerwohnung zusätzliche Flexibilität – ideal für Mehrgenerationenwohnen, Gäste oder ein Home-Office.
Hinter einem weißen Tor ranken edle Rosen an der Fassade empor, während alter Obstbaumbestand, farbenfrohe Hortensien und eine Vielzahl von Pflanzen den Garten zu einer Oase für Naturliebhaber gestalten.
Auf dem Weg durch dieses grüne Paradies erreicht man zwei weitere separate Wohneinheiten. Diese sind aus charmanten, ehemaligen "Liegehallen" entstanden und bieten individuellen Raum für Gäste oder zur Vermietung.
Ausstattung
Blick ins Grüne
Dielenboden
Fliesen
Vollunterkellert
Lage
1924 wurde aus dem Flecken Wyk durch die Eingemeindung der Ortsteile Boldixum und Südstrand die Stadt Wyk. Kaum jemand konnte sich zu dieser Zeit vorstellen, dass Badegäste sich je an den entlegenen Südstrand verlaufen könnten. Heute gehört ebendieser Wyker Südstrand zu den beliebtesten Adressen auf Föhr.
Wandelt man die Parkstraße unter den blühenden japanischen Kirschbäumen entlang, stellt sich die Erholung direkt ein. Zudem ist die Parkstraße nur einseitig bebaut; die gegenüberliegende Straßenseite grenzt an einen waldähnlichen, schattenspendenden Park. Der feine Sandstrand ist nur zwei Gehminuten entfernt.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.