Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine vermietete 3-Zimmer-Eigentumswohnung im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in begehrter Lage von Köln-Deutz. Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 63 m² und überzeugt durch einen funktionalen Grundriss mit drei gut geschnittenen Zimmern, einer separaten Küche, einem Badezimmer, einem praktischen Abstellraum innerhalb der Wohnung sowie einem Balkon.
Das Gebäude wurde bereits in Wohnungseigentum aufgeteilt, sodass die Wohnung als eigenständige Eigentumseinheit veräußert wird.
Die Wohnung ist seit 2005 an denselben Mieter vermietet und erzielt derzeit eine Jahresnettokaltmiete von 6.072 €. Aufgrund der langjährigen Vermietung befindet sich die Wohnung überwiegend im ursprünglichen Ausstattungszustand und weist entsprechenden Modernisierungsbedarf auf. Für Kapitalanleger bietet sich damit langfristig sowohl Wertsteigerungs- als auch Mietentwicklungspotenzial.
Besonders attraktiv ist die Lage im gefragten Stadtteil Köln-Deutz. Durch die unmittelbare Nähe zum neuen Campus der TH Köln, zur Innenstadt sowie zur Koelnmesse zählt der Standort zu den nachhaltig nachgefragten Wohnlagen der Domstadt. Die Kombination aus stabilen Mieteinnahmen, hervorragender Infrastruktur und langfristigem Entwicklungspotenzial macht diese Wohnung zu einer interessanten Kapitalanlage.
Ausstattung
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 63 m² und überzeugt durch einen funktionalen sowie gut geschnittenen Grundriss. Sie umfasst drei Wohnräume, eine separate Küche, ein Badezimmer sowie einen praktischen Abstellraum innerhalb der Wohnung. Der Balkon erweitert den Wohnbereich und bietet zusätzlichen Freiraum im Alltag. Ein eigenes Kellerabteil sorgt für weiteren Stauraum. Die Wohnung befindet sich aufgrund des seit 2005 bestehenden Mietverhältnisses überwiegend im ursprünglichen Ausstattungszustand und bietet damit langfristig Potenzial für eine individuelle Modernisierung. Das gepflegte Mehrfamilienhaus ist bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt und wird professionell verwaltet.
Lage
Die Gießener Straße 15 befindet sich im beliebten rechtsrheinischen Stadtteil Köln-Deutz, einem der dynamischsten und gefragtesten Wohnstandorte der Domstadt. Deutz verbindet urbanes Wohnen mit einer hervorragenden Infrastruktur und zeichnet sich durch seine unmittelbare Nähe zur Kölner Innenstadt, zur Koelnmesse, zur LANXESS arena sowie zum Bahnhof Köln Messe/Deutz aus. Von hier bestehen ausgezeichnete Anbindungen an den Regional-, Fern- und Nahverkehr sowie an die Autobahnen A3, A4 und A559.
Besonders hervorzuheben ist die umfassende Neuentwicklung des Campus Deutz der TH Köln. Dabei entsteht eines der größten Hochschulbauprojekte Nordrhein-Westfalens mit modernen Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsgebäuden sowie attraktiven Freiräumen und einer stärkeren Vernetzung mit dem umliegenden Stadtquartier. Der neue Campus wird den Standort langfristig weiter aufwerten und zusätzliche Impulse für Wohnraum, Nahversorgung und lokale Infrastruktur setzen.
Die TH Köln zählt zu den größten Hochschulen Deutschlands und zieht bereits heute zahlreiche Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Fachkräfte nach Deutz. Mit der schrittweisen Realisierung des neuen Campus wird die Bedeutung des Stadtteils als Bildungs-, Technologie- und Wissenschaftsstandort weiter wachsen. Dies macht die Lage insbesondere für Kapitalanleger aufgrund der nachhaltig hohen Wohnraumnachfrage besonders attraktiv.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Gastronomie, Schulen, Kindergärten sowie vielfältige Freizeit- und Erholungsangebote befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Die Kölner Innenstadt und das Rheinufer sind innerhalb weniger Minuten erreichbar und unterstreichen die hohe Wohn- und Lebensqualität des Standorts.
Sonstiges
Die Wohnung ist derzeit vermietet und eignet sich daher insbesondere als Kapitalanlage mit laufenden Mieteinnahmen. Erwerber sollten beachten, dass für die Wohnung aufgrund der in Köln geltenden Kündigungsschutzverordnung eine Kündigungssperrfrist von derzeit acht Jahren gilt. Dies bedeutet, dass eine Eigenbedarfskündigung nach dem erstmaligen Verkauf der Wohnung grundsätzlich erst nach Ablauf dieser Frist zulässig ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Regelungen. Interessenten wird empfohlen, sich hierzu bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.