Objektbeschreibung
Dieses charmante Mehrfamilienhaus mit drei vermieteten Wohneinheiten liegt in einer besonders ruhigen Wohnstraße im beliebten Frankfurter Stadtteil Sossenheim.
Die Wohnungen im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss überzeugen durch einen klassischen und großzügigen Grundriss mit jeweils einem Schlafzimmer, einem Wohnzimmer und einer geräumigen Wohnküche. Von den Küchen aus besteht Zugang zur großen Loggia mit Blick ins Grüne.
Die Einheit im Dachgeschoss bietet ein besonderes Highlight: Der ehemalige Speicher wurde wohnlich ausgebaut und schafft zusätzlichen Raum in Form eines weiteren Schlafzimmers mit eigenem Badezimmer.
Jede Wohnung ist mit einer eigenen Gasetagenheizung ausgestattet und verfügt über einen separaten Kellerraum. Der hinter dem Haus gelegene Garten steht allen Bewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.
Die Ausstattung entspricht überwiegend einem älteren Standard, insgesamt präsentiert sich die Immobilie jedoch in einem gepflegten und ordentlichen Zustand.
Ausstattung
Gepflegtes Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten
Ruhige Straße in Sossenheim
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss: je 1 Schlafzimmer, Wohnzimmer, geräumige Wohnküche mit Zugang zur großen Loggia
Obergeschoss: Zugang zum ausgebauten Dachboden mit zusätzlichem Schlafzimmer und en-suite Badezimmer
Alle Wohnungen mit Gasetagenheizung und Kellerabteil
Gepflegter Gemeinschaftsgarten hinter dem Haus
Zustand: gut, jedoch nicht mehr ganz zeitgemäß
Lage
Frankfurt-Sossenheim ist ein sehr beliebter Wohnstadtteil im Westen Frankfurts mit wunderschöner historischer Bebauung. Sossenheim bietet eine sehr gute Infrastruktur für das tägliche Leben mit Geschäften aller Art, Ärzten, Schulen, Kindergärten und vielseitigste Sportmöglichkeiten. Sossenheim ist sowohl über den öffentlichen Nahverkehr als auch über das Bundesautobahnnetz hervorragend an die Frankfurter Innenstadt und den Frankfurter Flughafen angeschlossen.
Sonstiges
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Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.