Objektbeschreibung
Zwei auf einen Streich!
Ihre Kapitalanlage startet im 5. Obergeschoss eines freundlichen Mehrfamilienhauses im schönen Rheingauviertel.
Die Wohnung teilt sich aktuell in zwei Bereiche auf.
Der vordere Teil wird mit einer Küche einem Duschbad, einem Wohnzimmer und Schlafzimmer zu einem gemütlichen zu Hause und ist derzeit vermietet.
Der hintere Bereich ist großzügiger und bietet Platz in Küche, einem Wannenbad und drei vergleichbar großen Zimmern.
Auch dieser Teil ist derzeit vermietet.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum, ein gemeinschaftlich nutzbarer Innenhof sowie Fahrradkeller.
Eine ruhige und angenehme Hausgemeinschaft in der Sie bald nicht nur als Anleger agieren!!!
Mit dieser Dachgeschosswohnung als Kapitalanlage gewinnen Sie neben einer sicheren Einnahme auch den Vorzug zum Erwerb einer weiteren Wohnung im Haus - diese weitere Altbauetage ist bereits freigestellt!
Gerne informieren wir Sie über diese interessante Option.
Ausstattung
- Altbau
- Dachgeschosswohnung
- 1 Diele
- 1 Duschbad
- 1 Wannenbad
- 2 Küchen
- 5 Zimmer
- eigener Kellerraum
- gemeinschaftlicher Fahrradkeller
- gemeinschaftlicher Innenhof
- solide vermietet mit einer Kaltmiete von 1.125 EUR zzgl. NK
Hinweise:
Dacheindeckung (straßenseitig): 2024
Dachbodendämmung: 2024
Da die Wohnung aktuell vermietet ist, wurde auf eine ausführliche Bilderauswahl aus Rücksicht verzichtet.
Einen persönlichen Eindruck schenken wir Ihnen gerne bei einer Besichtigung!
Weiteres:
Eine weitere Wohnung kann ebenfalls erworben werden - gerne informieren wir Sie über diese Option!
Lage
Wiesbaden - Rheingauviertel - Familienfreundlich und begehrt!
Das beliebte Rheingauviertel bietet nicht nur die Nähe zum Bahnhof und Innenstadt.
Gemütliche Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten machen es zu einem beliebten Wohngebiet mit Charakter.
Sonstiges
Alle Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen, die die Maklerin als verlässlich hält. Da diese Angaben und Auskünfte aber von Dritten gemacht werden kann keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit gemacht werden. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung.
Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu!
Das Gebäude ist ein Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG).