Objektbeschreibung
Die ca. 46 m² große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem derzeit sanierungsbedürftigen Zustand und bietet somit ideale Voraussetzungen für Eigennutzer oder Kapitalanleger, die ihre eigenen Vorstellungen und Modernisierungswünsche verwirklichen möchten. Die Wohnung verfügt über ein Wohnzimmer mit direktem Zugang zum Balkon, der zusätzlichen Wohnkomfort schafft und zum Verweilen im Freien einlädt. Ergänzt wird die Einheit durch ein separates Schlafzimmer sowie ein Badezimmer mit Badewanne. Die vorhandene Raumaufteilung ermöglicht eine funktionale Nutzung der Wohnfläche und bietet gleichzeitig Potenzial zur individuellen Gestaltung nach eigenen Ansprüchen. Die Wohnung wird im aktuellen Ist-Zustand verkauft. Die derzeit in der Wohnung befindlichen Möbel sind bereits im Kaufpreis enthalten und können vom Erwerber übernommen werden.
Ausstattung
- Tageslichtbad mit Badewanne
- sanierungsbedürftiger Zustand
- ruhige Lage in Limbach-Oberfrohna
- Möbel sind im Kaufpreis inbegriffen
- SOLL-Miete von ca. 3.360,-€/Jahr möglich
- schätzungsweise 10.000 € Sanierungskosten
- Anzeigebilder zeigen nur Visualisierungen und mögliche Gestaltungsideen
Lage
Limbach-Oberfrohna ist eine große Kreisstadt im Landkreis Zwickau. Geschäfte des täglichen Bedarfs z.B. eine Bäckerei, eine Apotheke, ein Friseur, eine Kfz- Werkstatt und viele Lebensmittelmärkte sind für Sie schnell zu erreichen. Eine nahe gelegene Bushaltestelle des ÖPNV, bringt Sie schnell und sicher in die nähere Umgebung. Die Anschlussstelle zur Autobahnauffahrt der A4/A72 bietet Ihnen eine hervorragende Verkehrsanbindung. Besonders Familien nutzen in diesem Gebiet das breite Angebot an Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen und dem Limbach-Oberfrohnaer Tierpark. Besonders praktisch, das Chemnitz Center ist nur knapp 9 Kilometer entfernt und lädt viele Besucher zu einer Shoppingtour ein.
Sonstiges
Bei Kaufvertragsabschluss entsteht unsererseits gegenüber dem Käufer ein Honoraranspruch in Höhe von 4.165 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Dieses Honorar ist auch fällig, wenn ein Dritter aufgrund unbefugter Weitergabe des Angebotes durch den Angebotsempfänger einen Kaufvertrag abschließt und wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma - auch wenn diese anders firmiert - erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass wir auch für die Verkäuferseite gegen Entgelt tätig sind.
Bei den in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen, Darstellungen und Preisen handelt es sich teilweise oder ganz um Zuarbeiten Dritter. Daher ist eine Haftung unseres Unternehmen hierfür ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Gerichtsstand ist Chemnitz.