Ausstattung
Wir können Ihnen diese attraktive Wohnung, im Dachgeschoss eines 1981 massiv gebauten 2.FH-Hauses anbieten.
Die Böden sind überwiegend mit Parkett ausgelegt. Die Gauben und das Bad, Küche und Fenster sind 1997/2014/2025 neu eingebaut worden.
Die Küche ist mit einer Einbauküche, inkl. elektrischer Geräte ausgestattet.
Das Bad mit einer Wanne, Dusche, WC und Waschbecken. Es ist gefliest und hat ein neues Dachfenster.
Das große Wohnzimmer bieten ausreichend Platz für Ihre Möbel und ermöglicht eine individuelle Gestaltung. Die gesamte Wohnung ist schön hell und hat eine gute Raumaufteilung.
Ein gr. Garten mit Gartenhaus gehört zur Wohnung. (siehe Bild vom Wohnzimmer aus)
Eine Treppe von der Wohnung zum Garten wurde gerade neu angebaut.
Lage
Das Objekt befindet sich in Mössingen. In Laufnähe der Immobilie sind mehrere Buslinien vorhanden. Überregionale Ziele sind durch die nahe verkehrende Bahnlinie 766 gut erreichbar. In näherer Umgebung finden Sie einige Restaurants, Bäckereien, Supermärkte und einen Arzt. Auch verschiedene Fitnessstudios, zwei Blumenläden, eine Grün- und Parkanlage, eine Tierhandlung und eine Apotheke sind ganz in der Nähe. Weiter entfernt finden Sie zudem mehrere Kindergärten. Interessante Kultureinrichtungen und ein breit gefächertes Abendgestaltungsangebot erreichen Sie schließlich ebenfalls im größeren Umkreis.
Sonstiges
Ein Maklervertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis des Exposes und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3% zuzüglich 19% MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Die Angaben basieren auf die Informationen vom Verkäufer und sind ohne Gewähr und Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Weitergabe dieses Exposés und Informationen an Dritte ohne meine Einwilligung löst gegebenenfalls Provisions- und Schadenersatzansprüche aus.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienfirma sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es notwendig, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen für fünf Jahre aufbewahren müssen.
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit erreichbarer Tel. Nr. bearbeiten können. Da ich die meisten angegebenen Telefonnummern sehr schwer bis gar nicht erreiche, bitte ich Sie, mich unter 07128-380 59 30 oder 0173-9383060 zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr anzurufen“