Objektbeschreibung
Dieses gepflegte Reihenmittelhaus aus dem Jahr 1954 überzeugt durch seinen praktischen Grundriss, einen schönen Garten sowie umfangreiche Modernisierungen, die im Jahr 2014 durchgeführt wurden.
Mit einer Wohnfläche von ca. 80 m² auf einem 214 m² großem Grundstück bietet die Immobilie ein ideales Zuhause für Paare oder kleine Familien. Das Haus erstreckt sich über Erd- und Obergeschoss und ist vollständig unterkellert. Zusätzlich steht ein nicht ausgebautes Dachgeschoss zur Verfügung, das weiteres Potenzial für zusätzlichen Wohnraum bietet.
Ausstattung
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein heller Wohn- und Essbereich mit direktem Blick in den Garten. Die angrenzende Küche bietet ausreichend Platz für den Alltag. Ein Gäste-WC sowie die Diele mit Treppenaufgang runden diese Ebene ab. Die Terrasse und der gepflegte Garten laden zum Entspannen und Verweilen im Freien ein.
Das Obergeschoss verfügt über ein großzügiges Schlafzimmer, ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer nutzen lässt sowie ein Tageslichtbad. Die durchdachte Raumaufteilung sorgt für ein angenehmes Wohngefühl.
Der Vollkeller bietet reichlich Stauraum sowie vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise als Hauswirtschafts-, Hobby- oder Lagerräume.
Das Dachgeschoss ist derzeit nicht ausgebaut, bietet jedoch attraktive Ausbaureserven.
Lage
Sie finden Ihr neues ZUHAUSE in Recklinghausen Hier wohnt man gerne denn durch die zentrale Lage haben Sie nur wenige Schritte zum Einkaufen in den umliegenden Lebensmittelmärkten, zum Shoppen in der kleinen Einkaufsmeile, zum Entspannen oder zur Freizeitgestaltung in der angrenzenden Haard. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls nur einen Steinwurf entfernt. Ein idealer Lebensmittelpunkt für Sie und Ihre Familie.
Sonstiges
Die Objektinformationen beruhen auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.