Objektbeschreibung
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Kontaktaufnahme über das Kontaktformular. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Als ersten Besichtigungstag haben wir den 14.07.2026 ab 14h vorgesehen.
In ruhiger Wohnlage von Marl-Hamm präsentiert sich diese charmante Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1936 (Anbau 1966) als interessantes Kaufobjekt mit viel Potenzial. Auf einem großzügigen Grundstück von ca. 579 m² gelegen, bietet das Haus mit rund 108 m² Wohnfläche und zusätzlichen ca. 30 m² Nutzfläche ausreichend Raum für individuelle Wohnideen und die Verwirklichung eigener Gestaltungsvorstellungen.
Die Immobilie erstreckt sich über zwei Etagen und verfügt über insgesamt vier Zimmer, darunter drei Schlafzimmer. Ein Badezimmer ist ebenfalls vorhanden. Besonders praktisch sind die zwei Kinderzimmer, von denen eines als Durchgangszimmer gestaltet ist. Ein Kamin sorgt für eine behagliche Wohnatmosphäre, während die Terrasse zum Verweilen im Freien einlädt. Das Haus ist teilweise unterkellert und befindet sich in renovierungsbedürftigem Zustand, sodass sich insbesondere für handwerklich versierte Käufer attraktive Möglichkeiten zur Modernisierung bieten.
Ausstattung
- Kaufgrundstück, keine Erbpacht
- Kein Bergschadenverzicht, keine Bau- oder Altlasten
- Teil- Unterkellert
- Wintergarten
- Kamin mit Wasserführung für Heizungsunterstützung + Solarthermie
- Anbau 1966
- Fenster erneuert 2014
- Dach erneuert ca.1980
- Elektro erneuert 2014
- Gas- Etagenheizug erneuert 1996
- Bad erneuert 2014
- Rollläden
- Klinkerfassade
- Garten mit Südausrichtung
- renovierungsbedürtfig
HAFTUNG:
Alle Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. haben wir vom aktuellen Eigentümer erhalten, die wir nach bestem Wissen und Gewissen verarbeitet haben. Dennoch können wir als Makler für die Verkäuferangaben keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen. Visualisierungen und Grundrisse dienen der Darstellung und sind nicht verbindlich. Dargestellte Möbel und Einbauten gehören nicht zum Ausstattungsumfang.
Lage
Marl-Hamm gilt als angenehmer und eher ruhiger Stadtteil mit gewachsener Nachbarschaft und familienfreundlichem Umfeld. Die gute Verkehrsanbindung über die B225 sowie die nahegelegenen Autobahnen A52 und A43 ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und des gesamten Ruhrgebiets. Gleichzeitig profitieren Bewohner von der Nähe zur Natur, den vorhandenen Grünflächen sowie zahlreichen Spazier- und Freizeitmöglichkeiten.
Auch die Infrastruktur überzeugt durch kurze Wege: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Spielplätze sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind gut erreichbar. Das aktive Vereinsleben und der nachbarschaftliche Zusammenhalt tragen zusätzlich zu einer hohen Wohnqualität bei. Die Immobilie ist sofort verfügbar und bietet damit die ideale Gelegenheit, in attraktiver Lage von Marl ein Haus mit Potenzial nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Sonstiges
Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Kaufpreis stellt die grundsätzliche Preisvorstellung des Verkäufers dar. Bei mehr als einem Kaufinteressenten gilt die folgende Vorgehensweise: Wir bitten die betreffenden Interessenten um eine einmalige, schriftliche Angebotsabgabe innerhalb eines konkreten Zeitfensters und besprechen diese dann mit dem Verkäufer. KEIN Bieterverfahren.
Besichtigungstermine: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dem Verkäufer das Versprechen gegeben haben, ausschließlich bonitätsgeprüfte Interessenten zur Besichtigung einzuladen. Besichtigungstermine können daher ausschließlich bei Vorlage einer positiven, objektbezogenen Bonitätsbestätigung erfolgen. Diese Bonitätsprüfung ist auch durch unsere eigenen FinanzRaum-Finanzierer möglich.
Sollten Sie eine externe Bonitätsbestätigung bevorzugen, stellen wir die Objektunterlagen gerne zur Verfügung.
Der Käufer zahlt an FINANZRAUM eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. 19% gesetzliche MwSt., verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages, die sich nach dem beurkundeten Verkaufswert berechnet. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen. (§ 656 a-d BGB)
GELDWÄSCHE:
Der Immobilienmakler ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien oder Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.