Objektbeschreibung
Dieses gepflegte und vermietete Apartment befindet sich im Erdgeschoss eines umfassend modernisierten Mehrfamilienhauses in zentraler und dennoch ruhiger Lage von Köln-Zollstock.
Die Wohnanlage wurde in den Jahren 2023 und 2024 technisch sowie energetisch grundlegend aufgewertet. Umfangreiche Investitionen in Fassade, Fenster, Dach, Betonsanierung, Heizungs- und Elektroanlagen sowie die vollständige Erneuerung der Aufzugsanlage sichern den nachhaltigen Werterhalt der Immobilie.
Das Apartment selbst überzeugt durch eine funktionale und kompakte Raumaufteilung. Der kombinierte Wohn- und Schlafbereich ist hell und effizient geschnitten. Eine integrierte Pantry-Küche ermöglicht eine optimale Nutzung der Wohnfläche. Das Badezimmer ist mit Dusche, Waschbecken und WC ausgestattet.
Ein separater Kellerraum sowie ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum ergänzen das Angebot.
Die Wohnung ist seit dem 01.03.2021 zuverlässig vermietet und eignet sich ideal als langfristige Kapitalanlage.
Aufgrund der kompakten Wohnungsgröße eignet sich die Einheit neben der aktuellen Vermietung auch perspektivisch zur Eigennutzung, beispielsweise für Studierende, Berufseinsteiger oder Nutzung im familiären Umfeld. Bei einer Neuvermietung Erscheint derzeit eine monatliche Kaltmiete von ca. 450 € realistisch.
Das monatliche Hausgeld beträgt derzeit 322,43 €, wovon rund 275 € umlagefähig Betriebskosten darstellen. Der nicht umlagefähige Anteil inklusive Zuführung zur Erhaltungsrücklage beträgt lediglich ca. 47 €. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über Instandsrücklagen von aktuell 121.000 €.
Ausstattung
Im Rahmen einer umfassenden Modernisierungsmaßnahmen wurde das Gebäude in den Jahren 2023/2024 technisch und energetisch deutlich aufgewertet.
Durchgeführt wurden insbesondere folgende Maßnahmen:
- Fassadensanierung inklusive Wärmedämmung (WDVS)
- Betonsanierungsarbeiten an Balkonen und Tragwerk
- Erneuerung der Fensteranlagen
- Dacharbeiten
- Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Heizung
- Elektroarbeiten am Gemeinschaftseigentum
- Maler-, Tischler- und Trockenbauarbeiten
- Vollständige Erneuerung der Aufzugsanlage ( 2024 )
- Ergänzung eines zusätzlichen Haltepunkts auf der 1. Etage ( 2025, Finanzierung aus Rücklage )
Damit präsentiert sich das Gebäude heute in einem technisch modernisierten und nachhaltig instandgesetzten Zustand.
Die bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen wurden teilweise über ein gemeinschaftliches Darlehen finanziert, dessen anteilige Rückführung durch einzelne Eigentümer erfolgt und planmäßig bis etwa 2034 vorgesehen ist.
Lage
Die Immobilie befindet sich in Köln-Zollstock, einem gewachsenen und gefragten Stadtteil im Kölner Süden.
Zollstock zeichnet sich durch seine zentrale Lage, eine sehr gute Infrastruktur und eine hohe Vermietbarkeit aus. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Gastronomie, Apotheken und Ärzte befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Mehrere Straßenbahn- und Buslinien gewährleisten eine schnelle Verbindung in die Kölner Innenstadt sowie zur Universität zu Köln. Auch die Autobahnanbindungen A4 und A555 sind in wenigen Minuten erreichbar.
Die Kombination aus urbaner Nähe, gewachsener Nachbarschaft und guter Verkehrsanbindung macht diesen Standort besonders attraktiv für Mieter – und damit für Kapitalanleger.
Sonstiges
Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......
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