Objektbeschreibung
Perfekt für Investoren und Selbstnutzer!
Diese charmante Doppelhaushälfte ist sowohl für Investoren als auch für Selbstnutzer ideal geeignet. Sie befindet sich in der malerischen Ortschaft Zittvitz auf der Insel Rügen. Das pflegeleichte Grundstück umfasst ca. 245 m². Es ist mit einer gut durchdachten Doppelhaushälfte bebaut, die eine Wohnfläche von etwa 109,20 m² aufweist und in zwei separate Wohneinheiten unterteilt ist.
Die Immobilie bietet eine tolle Gelegenheit für Investoren, die sowohl Dauer- als auch Ferienvermietung kombinieren möchten. Besonders hervorzuheben ist die Nähe zum Bodden, der dem Objekt eine besondere Atmosphäre verleiht und es zu einem Ort zum Wohnen oder Investieren macht.
Zusätzlich können ca. 1.580 m² Gartenland separat vermittelt werden; Kaufpreis VB 20.000 EUR.
Ausstattung
Die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses ist dauervermietet und wie folgt ausgestattet:
- Wohnfläche: ca. 64,62 m²
- 2 Schlafzimmer
- Wohnküche mit Essbereich
- Badezimmer mit Dusche
- Diele
- Terrasse
- PKW-Stellplatz
Ein separater Hausanschlussraum befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss.
Der derzeitige Mieter bewohnt das Erdgeschoss seit April 2024.
Die monatlichen Kaltmieteinnahmen belaufen sich auf 485,00 EUR.
Die Wohnung im Dachgeschoss erreicht man über eine Außentreppe am Haus. Sie wurde in der Vergangenheit sporadisch an Feriengäste vermietet und bietet folgende Ausstattung:
- Wohnfläche: 44,58 m²
- Schlafzimmer
- Wohnküche mit Essbereich
- Badezimmer mit Dusche
- großzügige Dachterrasse mit seitlichem Boddenblick
Lage
Hervorzuheben ist die ideale Lage dieser beiden Wohnungen. Zum einen haben Sie teilweise einen wunderbaren Blick zum Kleinen Jasmunder Bodden, zum anderen endet die Straße in Buschvitz, sodass es kaum Durchgangsverkehr gibt.
Zittvitz ist zudem ein ruhiger und beliebter Ortsteil der sogenannten "Inselhauptstadt" Bergen auf Rügen, welche Sie in nur wenigen Minuten mit dem Auto oder mit dem Fahrrad erreichen können. Hier finden Sie alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs.
Sonstiges
Das Grundstück ist mit allen Medien ortsüblich erschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt zurzeit durch die Mit-Nutzung einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 71/5).
Zwischen den Eigentümern der zu verkaufenden Doppelhälfte und dem Eigentümer des Nachbargrundstückes besteht eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung dieser Kläranlage.
Die weiterführende Nutzung durch den Erwerber muss vorab mit dem Eigentümer des dienenden Grundstückes besprochen werden. Als Alternative wäre der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube möglich oder einer eigenen vollbiologischen Kläranlage.
Des Weiteren liegt auf dem Verkaufsgrundstück ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den besagten Eigentümer des Nachbargrundstückes (Flurstück 71/5).