Objektbeschreibung
Bei dieser Immobilie handelt es sich um eine frisch renovierte Wohnung in der 1. Etage. Das Objekt verfügt über zwei Zimmer mit vielseitiger Nutzungsmögichkeit. Über einen Fahrstuhl gelangen Sie bequem in die entsprechende Etage. Beheizt wird die Eigentumswohnung, die sich in einem Haus aus dem Jahr 1963 befindet, per Zentralheizung. Ein aktueller Energieausweis liegt zur Besichtigung vor. Das Badezimmer ist funktional ausgestattet mit Waschtisch, WC und Badewanne. Der Balkon lädt zum Entspannen und Sonne tanken ein.
Egal, ob Sie die Immobilie selbst beziehen oder vermieten sollten - diese Wohnung wird seinen neuen Bewohnern ein tolles Zuhause sein.
Ausstattung
+Kochnische
+Bad mit Waschtisch Wanne
- ruhige Wohnlage
- einzugsbereit
- neuer Laminatboden
- Balkon
Lage
Das Haus, in welchem sich die Wohnung befindet, liegt im Stadtteil Gravenbruch, etwa vier Kilometer östlich des Stadtkerns von Neu-Isenburg. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Eine Grundschule und Kindergärten sind ebenfalls fußläufig erreichbar. Gravenbruch hat eine ideale Verkehrsanbindung. Mit dem Auto sind Sie in wenigen Minuten auf der A661, A3 oder A5. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinien 551, OF-50 und OF-51) erreichen Sie in kurzer Zeit Neu-Isenburg, den Frankfurter Südbahnhof und Flughafen sowie die umliegenden Ortschaften im Kreis Offenbach.
Gravenbruch grezt unmittelbar an den Frankfurter Stadtwald, der zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Joggen und Radfahren ermöglicht.
Sonstiges
Dieses Objekt wir im Bieterverfahren angeboten - das Mindestgebot liegt bei EURO 155.000,00, wovon EURO 10.000,00 auf die Garage entfallen.
Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb dieser Zeit ein Gebot für die angebotene Immobilie abzugeben. Dem Verkäufer ist die Entscheidung vorbehalten, ob er das abgegebene Gebot annimmt, ablehnt oder auf dieser Basis weiter verhandeln will. Nur bei Einigung zwischen Ihnen und dem Verkäufer kommt es zur Übertragung der Immobilie durch einen notariellen Kaufvertrag.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen das Appartement persönlich zu zeigen und alle Ihre Fragen zu beantworten.
Sollten Sie noch keine Finanzierung vorliegen haben, sind wir ihnen hierbei gerne behilflich.
Die Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich zusammengestellt. Sie beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers sowie auf eigenen Erhebungen und sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Verbindlich sind ausschließlich die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag.