Objektbeschreibung
Eine exzellente Wahl als Single-Wohnung oder unterwöchiges Quartier für Berufstätige im Rhein-Main-Gebiet.
Dieses Apartment im 1. Stockwerk wird durch den Wohnungsflur
erschlossen, der durch einen platzsparenden Einbauschrank mit
Garderobe gut zu nutzen ist.
Von diesem gehen Bad, Küche und Wohnraum ab. Letzterer verfügt über
eine große Fensterfront und einen Zugang zum Balkon mit Blick ins Grüne.
Zur Wohnung gehören ein Parkrecht (zzgl. 10.000,-€) am Haus sowie ein
Kellerabteil.
Das Haus verfügt über eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach, die im
Zeitraum Mai bis Oktober im Wesentlichen die Warmwasserversorgung
ökologisch und ökonomisch sinnvoll erbringt.
In 2025 wurde die Hausfassade gedämmt, was bereits abgerechnet
wurde und somit den neuen Eigentümer nicht belastet. Im Zuge dieser
Sanierung hat der Verkäufer der Eigentümergemeinschaft ein Klein-Darlehen gewährt, das per 09.01.2026 auf 3.955€ valutiert und mit 6%
Zinsen pro Jahr verzinst wird. Dieser Auszahlungsanspruch geht auf den
neuen Eigentümer über.
Durch die Dämmung in 2025 ist von dauerhaft sinkenden Heizkosten
auszugehen, was sich dann in einem neu zu erstellenden Energieausweis in
2–3 Jahren auch niederschlagen wird.
Lage
Gute, ruhige Lage in Wi-Bierstadt
Sonstiges
Courtage, Haftung, Geldwäsche
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme
der Dienstleistung der Firma IMMO1 Mainz GmbH, wird ein Maklervertrag
geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma IMMO1 Mainz GmbH
zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat
der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die IMMO1
Mainz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Käufer-Provision/Maklercourtage
von 3,57 % inkl. der gesetzlichen USt. an die IMMO1 Mainz GmbH gegen
Rechnung zu zahlen, es sei denn, daß ausdrücklich und verschriftlicht
etwas anderes vereinbart wird. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen
Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw.
Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren
Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend
und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder
sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die IMMO1 Mainz
GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG)
dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die
Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist
es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres
Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) -
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen
wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der
wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor,
dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.