Objektbeschreibung
Handwerker und kreative Köpfe aufgepasst!
Dieses nicht alltägliche Einfamilienhaus aus dem Jahr ca. 1840 mitten im Stadtkern von Münchingen sucht einen kreativen Kopf, der das Potential dieses Objekts erkennt und in der Lage ist, die Ideen auch umzusetzen.
Es wurden bereits Bodenbeläge( außer Fliesen) und Tapeten entfernt.
Der Standort der Immobilie ist nahezu ideal, in nur wenigen Gehminuten erreichen Sie alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie Kindergärten und Schulen.
Die ca. 104 m² große Immobilie wurde ca.1961 ( Ursprung ca. 1840) wieder neu auf einem ca. 94 m² großen Grundstück erstellt.
Das Dach wurde 2024 neu eingedeckt.
Bauliche Veränderungen:
1965 Erweiterung Abstellraum im UG, Anbau Aufstockung EG Zimmer 1978, Dachgauben 1961/1962
Mikrolage: Stadtmitte, ruhige Anliegerstraße (Sackgasse).
Achtung: Diese Immobilie wird im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft. Es handelt sich hierbei nicht um eine Auktion oder eine Zwangsversteigerung. Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot nach vorheriger Besichtigung beim Open House am Mittwoch, den 2.September zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr.
Besichtigungen nur nach schriftlicher Anfrage
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Anfrage
WICHTIG: BITTE BEACHTEN SIE, DASS NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGEN ANGABEN BEARBEITET WERDEN ( VOR-und ZUNAME, ADRESSE und TELEFONNUMMER!)
Eigentümerangaben:
Unser Exposé beruht auf den Angaben unserer Auftraggeber, eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden. Wir bitten freundlichst um Ihr Verständnis.
Ausstattung
Haus
Baujahr ca. 1840 Neuaufbau ab 1961, Dachgauben 1961/1962, Anbau 1965 UG, Anbau 1978 EG
Wohnfläche ca.104m²
Grundstücksfläche ca. 94 m²
5 Zimmer
Wohnzimmer
Esszimmer
3 Schlafzimmer
Tageslichtbad mit Dusche, Eckbadewanne, Waschbecken und WC
Küche
Gäste-WC
Fliesen
Kunststofffenster (ca.2005)
Rollläden
3 Keller
SAT-Anlage
Öl-Kachelofen
Fußbodenheizung im Wohn-und Esszimmer
Veranda
1 Außenstellplatz
Energieverbrauchskennwert: 156 kWh/(m²a)
Lage
Das Haus befindet sich in einer ruhigen und malerischen Umgebung im Stadtteil Münchingen. Der Stadtteil liegt zentral und bietet eine gute Anbindung an Geschäfte, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel. Die Straßen sind von historischen Gebäuden gesäumt, was dem Viertel einen authentischen und gemütlichen Charme verleiht.
Münchingen ist eine lebendige Stadt mit einer reichen Geschichte und einem vielfältigen kulturellen Angebot. Die Stadt zeichnet sich durch ihre gut erhaltene Altstadt, ihre traditionellen Märkte und ihre freundlichen Einwohner aus. Hier finden sich auch zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten für die ganze Familie. Zudem ist Münchingen für seine grünen Parks und Spazierwege bekannt, die zu ausgedehnten Spaziergängen einladen.
Die Region um Münchingen besticht durch ihre idyllische Landschaft und ihre Nähe zur Natur. Die Umgebung bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Wassersport. Zudem sind die Weinberge und Winzerhöfe der Region berühmt für ihre ausgezeichneten Weine und laden zu Verkostungen ein. Insgesamt ist Münchingen ein attraktiver Ort zum Leben, der eine gute Work-Life-Balance und ein hohes Maß an Lebensqualität bietet.
Gute Verkehrsanbindung zur Autobahn.
Sonstiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger bei Erwerb eines Objektes eine Vermittlungsprovision von 3,57 % der Kaufvertragssumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb einer Woche zu bezahlen. Verzug sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung werden mit 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz verzinst.
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies innerhalb einer Frist von 5 Werktagen mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.