Objektbeschreibung
In sehr guter Lage von Frankfurt Bergen-Enkheim wurde dieses Einfamilienhaus im Jahre 1936 errichtet und im Laufe der Jahre erweitert und modernisiert. Ihr neues Zuhause bietet mit ca. 129 m² Wohnfläche - sowie einem funktionalen Grundriss - hinreichend Platz für unterschiedlichste Interessen. Viele Fenster sorgen in allen Räumen für helles Tageslicht. Das Haus befindet sich in einem modernisierungsbedürftigen Zustand ! Die Gasheizung wurde in 2018 erneuert.
Ihr schöner Garten - sowie die Terrasse mit Blick auf die Frankfurter Skyline - laden besonders im Sommer zum Verweilen ein. Ein funktionaler Schnitt auf zwei Ebenen mit 5 Zimmern, Küche, Badezimmer und Gäste-WC runden das Angebot ab. Zudem ist das Haus vollunterkellert und bietet Ihnen zusätzlichen Stauraum an. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich überzeugen.
Ausstattung
- sonniger, großer Balkon
- großer Garten
- Tageslichtbad
- Gäste-WC
Lage
Bergen-Enkheim ist der östlichste und vor allem einer der beliebtesten Stadtteile von Frankfurt. Dieser ist von einem Naturschutzgebiet umgeben. Mit einer optimalen Infrastruktur ergibt sich eine ideale Mischung aus Stadt und Land. Die Innenstadt ist mit der U7 und U4 sehr gut erreichbar. Das Hessencenter mit seinen vielen Fachgeschäften ist ebenfalls schnell erreichbar. Ebenso ist der Freizeitwert sehr hoch. Schulen und Kindergärten sind in unmittelbarer Nähe.
Sonstiges
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen eine vollständige postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis:
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen eine vollständige postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis:
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.