Objektbeschreibung
Dieses charaktervolle Stadthaus aus dem Jahr 1905 eröffnet die seltene Gelegenheit, in einer der begehrtesten Wohnlagen Frankfurts ein außergewöhnliches Zuhause nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Das ursprünglich als Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit errichtete Gebäude verfügt derzeit über rund 263 m² Wohnfläche, verteilt auf drei Ebenen. Zusätzlich gibt es eine 84 m² große Dachausbaufläche sowie eine 12 m² große, nach Südwesten ausgerichtete Dachterrasse. Die bestehende Aufteilung und Nutzung kann grundsätzlich beibehalten werden. Besonders reizvoll erscheint jedoch die Zusammenführung der Flächen zu einem großzügigen Einfamilienhaus oder alternativ zu einem repräsentativen Zweifamilienhaus. Sämtliche baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen und Erweiterungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Eine verbindliche Klärung sollte im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgen. Das vollständig unterkellerte Haus (77 m²) verfügt sowohl über einen charmanten Vorgarten als auch über einen geschützten Garten auf der rückwärtigen Grundstücksseite mit kleiner Terrasse. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Bebauung in der unmittelbaren Umgebung genießt der Garten insbesondere ab der Mittagszeit eine ausgesprochen angenehme Besonnung und bietet einen wertvollen privaten Rückzugsort mitten in der Stadt. Im Inneren sind zahlreiche klassische Altbauelemente erhalten geblieben. Stuck, historische Holzdielen und Parkettböden, Holzvertäfelungen sowie weitere charakteristische Details verleihen dem Gebäude seinen besonderen Charme. Fachgerecht aufgearbeitet, können sie künftig eine eindrucksvolle Verbindung mit einer modernen und hochwertigen Innenarchitektur eingehen. Das Gebäude befindet sich in einem umfassend sanierungsbedürftigen Zustand. Erforderlich ist eine grundlegende technische und energetische Modernisierung, die unter anderem die Erneuerung der Elektrik, der Heizungsanlage, der Leitungen und der Haustechnik sowie weitere zeitgemäße energetische Maßnahmen umfassen dürfte. Damit bietet die Immobilie zugleich die Freiheit, sämtliche Grundrisse, Materialien und Ausstattungsdetails von Grund auf neu zu planen. Nach einer umfassenden und anspruchsvollen Sanierung kann hier ein prachtvolles Townhouse entstehen: ein großzügiges und elegantes Stadthaus, das den unverwechselbaren Charakter eines historischen Frankfurter Altbaus mit den Ansprüchen modernen Wohnens verbindet.
Ausstattung
Abstellkammer
Getrennte Sanitäranlagen
Einbauküche
Parkett
Vollunterkellert
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer der schönsten Straßen des Westend-Nord – einer der exklusivsten und zugleich lebenswertesten Wohnlagen Frankfurts. Das Viertel wird von repräsentativen Gründerzeithäusern, begrünten Straßenzügen und einer gewachsenen, hochwertigen Nachbarschaft geprägt. Der Grüneburgpark, der Palmengarten und der Campus Westend befinden sich ebenso in der Nähe wie ausgezeichnete Schulen, Kindergärten, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Die Frankfurter Innenstadt, die Alte Oper und das Bankenviertel sind schnell erreichbar. Gleichzeitig vermittelt die ruhige und grüne Umgebung ein ausgesprochen privates Wohngefühl. Die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die kurzen Wege zum Hauptbahnhof, zur Messe und zum Flughafen unterstreichen die besondere Qualität dieses Standorts. Hier verbindet sich das großzügige Wohnen in einem eigenen Haus mit sämtlichen Vorzügen einer zentralen innerstädtischen Lage.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.