Objektbeschreibung
ECKDATEN
- drei Wohn- und Geschäftshäuser
- 13 Wohnflächen (ca. 1.027 m²)
- zwei Gewerbeflächen (ca. 131 m²)
- Beheizung Gewerbeeinheiten mittels Gaszentralheizung (1994)
- Gasetagenheizungen (Häuser 197-197a), Nachtspeicheröfen Wohnung 2.OG rechts (Haus 197), sonst Gasetagenheizungen (Haus 199, ca. 2010)
- Kunststofffenster (Häuser 197-197a, 199)
- Zählerplätze bereinigt (Häuser 197-197a, 199), Unterverteilungen samt FI-Schalter innerhalb der Wohnungen (Häuser 197-197a)
- Unterverteilungen, abgesehen von den Wohneinheiten EG links, 1.OG links, 2.OG & 3.OG, innerhalb der Wohnungen (Haus 199)
- Wohneinheiten sukzessive renoviert
- Erweiterung um rückseitigen Anbau (Haus 199, ca. 1972)
- z.T. Balkone sowie Garagen vorhanden
- Anpassung und Erweiterung der Grundstücksgrenzen wird vorgenommen
Lage
Während Ennepetal dem Ennepe-Ruhr-Kreis - und somit dem südlichen Ruhrgebiet - angehört, beginnt in südlicher Richtung bereits das Bergische Land mit seinen vielen Stauseen sowie ausgedehnten Waldflächen. Zahlreiche historische Gebäude, Museen und die bekannte Kluterthöhle sorgen für eine überregionale Bekanntheit. Die Anbindung an den Nah- und Fernverkehr kann dank des Anschlusses an drei Regionallinien als gut bezeichnet werden. Der nördlich gelegene Anschluss an die A1 sorgt zudem für eine hohe Beliebtheit bei Pendlern.
Sonstiges
MAKLERCOURTAGE
Ein Maklervertrag mit EVC Rheinland GmbH (im Folgenden: ''Engel & Völkers'') kommt für Verbraucher entweder durch schriftliche Vereinbarung oder nach den Regeln für im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträge zustande. Für Unternehmer kann ein Maklervertrag auch durch Innanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Exposés zustande kommen. Sollte die nachgewiesene Kaufgelegenheit für die im Exposé bezeichnete Immobilie bereits bekannt sein, ist Engel & Völkers dies unverzüglich mitzuteilen. Die vom Käufer an Engel & Völkers zu zahlende Maklercourtage in Höhe von 5,95% des Kaufpreises einschließlich 19% Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei notariellem Vertragsabschluss.
RECHTLICHE HINWEISE
Alle Informationen sind ohne Gewähr und beziehen sich auf Angaben, die uns von dem Eigentümer der Immobilie übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die bei einem Immobilienerwerb anfallenden Nebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar-/ Grundbuchgebühren) sind vom Käufer zu tragen. Diese Kosten sind in den hier angegebenen Kennzahlen nicht enthalten. Auf Wunsch stehen wir mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Eine Besichtigung kann erfolgen nach Vereinbarung mit unserem zuständigen Berater. Es gelten unsere in diesem Exposé enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.