Objektbeschreibung
Dieses gepflegte Reihenendhaus in Tutzing vereint ein ruhiges Wohnumfeld mit einem durchdachten Raumangebot und einem angenehm großzügigen Grundstück. Das im Jahr 1972 errichtete Haus besitzt auf ca. 523,75 m² Grund + Anteil 50,28 Wald und bietet mit ca. 120 m² Wohnfläche sowie ca. 55 m² Nutzfläche ideale Voraussetzungen für Familien oder Paare mit Platzbedarf, die Wert auf eine solide Immobilie in attraktiver Lage legen.
Ausstattung
Das Reiheneckhaus ist vermietet! Begründeter Eigenbedarf ist möglich, nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch und einer Kündigungsfrist von 9 Monaten.
- neue Wärmepumpe 2025
- Laminatböden
- weiße Kunststofffenster
- Bad wurde vor einigen Jahren erneuert
Lage
Das Reihenendhaus befindet sich in einer ruhigen Wohnlage von Tutzing, unweit des Ortszentrums. Die Umgebung ist geprägt von einer angenehmen Nachbarschaft, viel Grün und einer guten Infrastruktur, die den Standort besonders attraktiv für Familien und Paare macht.
Das Zentrum von Tutzing ist in kurzer Entfernung erreichbar und bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie sowie alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Auch Kindergarten, Grundschule, Realschule und Gymnasium liegen in gut erreichbarer Distanz, was den Standort insbesondere für Familien sehr interessant macht. Nur wenige Meter vom Haus entfernt befindet sich eine Bushaltestelle mit Verbindung ins Ortszentrum und zum Bahnhof.
Durch die naturnahe Lage in Verbindung mit der guten Anbindung an das Ortsleben vereint das Objekt ein hohes Maß an Wohnqualität mit kurzen Wegen im Alltag. Die S-Bahn- und Regionalbahnanbindung sorgt zudem für einen sehr guten Anschluss nach München sowie in Richtung Berge. Die Nähe zum Starnberger See sowie zu den umliegenden Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten unterstreicht den besonderen Wohnwert dieser Lage.
Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS: Die Nachweis- oder Vermittlungsprovision beträgt 2,38% inclusive der gesetzlichen MwSt. von 19% des notariell beurkundeten Kaufpreises und ist fällig am Tag der notariellen Beurkundung, unabhängig davon, ob der Vertrag unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen wird oder von der Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung abhängig ist.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage und wird regelmäßig für Käufer und Verkäufer fällig.
Grunderwerbssteuer und Notarkosten trägt der Käufer.
Der Interessent muss ggfs. unverzüglich seine Vorkenntnis von dem angebotenen Objekt nachweisen. Weitergabe von unseren Angeboten oder sonstige Mitteilungen an Dritte begründen eine Schadenersatzpflicht.
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