Objektbeschreibung
Dieses Mehrfamilienhaus besteht aus 3 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit ( Laden) aus dem Jahre 1900/ Anbau aus dem Jahre 1924, in den letzen Jahren wurde dieses Mehrfamilienhaus modernisiert.
Jede Einheit verfügt über eigene Gas-Etagenheizung.
Die Aufteilungspläne/ Grundrisse erhalten Sie selbstverständlich gerne auf Anfrage.
Alle Einheiten sind vermietet, bis auf den Anbau.
Hier kann der neue Besitzer selbst entscheiden, ob er diese Einheit selbst nutzt oder wieder vermietet.
Die Gewerbeeinheit im Vorderhaus / EG ist
vermietet: 670,-- Euro Kaltmiete.
Die Wohnung im 1.OG ist vermietet: 650,-- Euro Kaltmiete
Die Wohnung im 2.OG und Dachgeschoss ist
vermietet: 1.100,--Euro Kaltmiete
Die Wohnung im Anbau / hier steht eine großzügige Maisonettenwohnung zur Anmietung oder auch Selbstnutzung zur Verfügung / diese Wohnung ist freigestellt.
Ihre Entscheidung ist wichtig.
Ausstattung
Jede Wohnung verfügt über eine eigene Gasheizung
Der Innenhof steht allen Mieter zur freien Gestaltung zur Verfügung
eine Garage
Lage
Dieses Mehrfamilienhaus befindet sich in Wiesbaden-Dotzheim.
Kurze Wege zum Dotzheimer Bahnhof
Sehr gute Busanbindung sowie hervorragende Anbindung an die Autobahn in alle Richtungen.
Sonstiges
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein ausführliches Expose mit Plänen und Fotos vom Kaufobjekt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur dann bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten, vollständige Adresse und Telefonnummer, zur Verfügung stellen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Grundrissgrafiken nicht immer maßstabgetreu sind. Die Angaben beruhen auf Aussagen der Eigentümer oder deren Auskunftsbefugten. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmakler ist KRAMER IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.