Objektbeschreibung
Die hier zum Verkauf angebotene Wohnung befindet sich in der Top-Etage eines Mehrfamilienhauses in guter Wohngegend. Über einen Aufzug gelangen Sie in die 6. Etage des Wohngebäudes.
Bei diesem Verkauf handelt es sich um einen Verkauf mit Erbbaurechtsanteil!! Der Momentane jährliche Erbbauzins beträgt 260,42€. Die Laufzeit endet zum 31.12.2070
Ausstattung
Die gut geschnittene Wohnung teilt sich auf in 2 Zimmer (Wohnzimmer mit Balkon), 1 Küche mit Einbauküche, 1 Badezimmer mit abgetrenntem WC und 1 Abstellraum in der Wohnung. Ebenso zur Wohnung gehört ein Kellerabteil und ein Stellplatz in der Tiefgarage des Objektes.
Lage
Diese Immobilie befindet sich unweit des Gewerbegebiet West auf dem Fischerrück. Bushaltestellen, sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in Lauflage. Mit dem Auto benötigt man nur wenige Minuten bis zur BAB 6 (Mannheim/Saarbrücken).
Sonstiges
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, möchte ich Sie freundlichst bitten, uns einige Termine vorzuschlagen, per Telefon oder per E-Mail. Wir werden Ihre Terminwünsche dann umgehend mit den bereits bestehenden Terminen abgleichend mit den momentanen Mietern abstimmen um eine schnelle Besichtigung zu ermöglichen. Gerne stehen wir Ihnen auch für eventuelle Fragen vor Besichtigung zur Verfügung.
Mit Ihrer E-Mailanfrage erlauben Sie uns ausdrücklich, vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufszeit für Sie tätig zu werden.
Sie haben Fragen oder wünschen Hilfe bei der Finanzierung dieses Objektes? Gerne sind wir Ihnen mit unserem Finanzierungspartner bei allen Fragen rund um die Finanzierung behilflich.
Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler per Gesetz dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu überprüfen.
Sobald Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen bezüglich Anmietung oder Kauf einer Immobilie, sind wir verpflichtet Ihre Ausweisdaten zu überprüfen und auch festzuhalten. Dieser Pflicht muss bei ausnahmslos allen Verträgen, die Sie mit unserem oder durch unser Unternehmen abschließen nachgekommen werden.
Daher sind Sie als Kunde gemäß § 4 GwG verpflichtet, uns entsprechende Auskünfte zu erteilen, bzw. den Ausweis zur Datenaufnahme vorzulegen.