Objektbeschreibung
Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die Objektbesonderheiten dieses exklusiven Einfamilienhauses in traumhafter Aussichtslage von Pfullingen vor:
• Das Einfamilienhaus befindet sich auf einem 743 m² großen, sonnenverwöhnten Grundstück in einmaliger und idyllischer Aussichtslage von Pfullingen
• Das Haus wurde im Jahr 1958 erbaut und seit 2001 fortlaufend gepflegt, renoviert sowie hochwertig modernisiert
• Mit einer Wohnfläche von ca. 137 m² und einem durchdachten Raumkonzept bietet die Immobilie eine gelungene Kombination aus Offenheit und Rückzugsmöglichkeiten
• Eine Besonderheit ist die nach Süd-Westen ausgerichtete Terrasse die einen atemberaubenden Weitblick über Pfullingen, den Georgenberg und den Schwäbischen Albtrauf bietet und sicherlich zum ganzjährig nutzbaren Lieblingsplatz wird
• Im Wohnbereich sorgt ein gemütlicher Schwedenofen insbesondere in den kalten Wintermonaten für eine behagliche Atmosphäre; der Essbereich ist derzeit separat im lichtdurchfluteten Anbau untergebracht, welcher im Jahr 2003 errichtet wurde
• Die Küche präsentiert sich zeitlos und gepflegt und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild des Hauses ein
• Ebenfalls im Erdgeschoss befinden sich das geräumige Schlafzimmer sowie ein großzügig gestaltetes Badezimmer
• Das Untergeschoss bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – ideal für Hobbys, Aktivitäten, Gäste oder Homeoffice; auch klassische Kellerräume befinden sich hier
• In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt
• Abgerundet wird das Angebot durch zwei Garagen sowie zusätzliche Stellplätze im Hof
Dieses gepflegte Einfamilienhaus richtet sich insbesondere an Paare, die nicht nur wohnen, sondern bewusst leben und die besondere Lage genießen möchten. Gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Besichtigungstermin zur Verfügung.
Ausstattung
Blick ins Grüne
Kamin
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Pfullingens und vereint auf besondere Weise Ruhe, Aussicht und Lebensqualität. Das gewachsene Wohngebiet am Hang zeichnet sich durch eine lockere Bebauung, viel Grün und eine angenehme und gepflegte Nachbarschaft aus. Hier wohnt man zurückgezogen und dennoch bestens angebunden – ideal für Paare oder kleine Familien, die Wert auf Privatsphäre, ein harmonisches Umfeld und ein stilvolles Wohnambiente legen.
Durch die erhöhte Lage eröffnen sich beeindruckende Ausblicke über Pfullingen und die umliegende Landschaft. Sonnenverwöhnte Nachmittage und stimmungsvolle Abende mit Blick in die Ferne gehören hier zum Alltag und verleihen dem Wohnen eine besondere Qualität. Die ruhige Umgebung schafft Raum für Entspannung und Rückzug, fernab von Durchgangsverkehr und urbaner Hektik.
Gleichzeitig profitieren Bewohner von der hervorragenden Infrastruktur der Stadt. Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergärten, Cafés, Restaurants sowie die ärztliche Versorgung sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Nähe zur Natur lädt zu Spaziergängen, Wanderungen und sportlichen Aktivitäten direkt vor der Haustür ein, während die schnelle Anbindung an Reutlingen, Tübingen, die Schwäbische Alb und den Großraum Stuttgart auch beruflich maximale Flexibilität bietet. Idealerweise befindet sich in unmittelbarer Nähe auch eine Bushaltestelle.
Diese Lage spricht insbesondere Paare an, die ein Zuhause suchen, das Ruhe und Nähe zur Natur mit urbaner Erreichbarkeit verbindet – ein Ort, an dem man ankommt, durchatmet und langfristig bleiben möchte.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, also insgesamt derzeit 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.