Objektbeschreibung
Das Zweifamilienhaus (Baujahr ca. 1930) wurde in Massivbauweise errichtet. Es ist vollständig unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
Die Wohnfläche beträgt ca. 134 m².
Das Erdgeschoss verfügt über eine Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad und Flur.
Im Obergeschoss befindet sich eine weitere Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, Flur und Balkon.
Das Kellergeschoss verfügt über Flur, diverse Keller sowie Heiz- und Tankraum.
Die Immobilie befindet sich in einem gepflegten Zustand. Es besteht teilweise Modernisierungsbedarf.
Die Immobilie verfügt über eine Öl-Zentralheizung. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizungsanlage.
Zum Grundstück gehören zwei Garagen mit Nebenraum, vier Fertiggaragen und ein Garten.
Lage
Die Immobilie befindet sich direkt in Bürstadt in Zentrumsnähe.
Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Schulen, Banken etc. sind fußläufig oder nach kurzer Distanz zu erreichen.
Eine Bushaltestelle erreicht man fußläufig. Es bestehen darüber hinaus sehr gute bis gute Verkehrsverbindungen.
Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Hessen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Zwangserbschaft entsteht, wenn ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung, wenn dies überhaupt möglich ist, nur sehr eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen und notwendigen Unterlagen dem Land Hessen vorliegen.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessierten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins kann denen, die Angebote innerhalb einer bestimmten Preisspanne abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Angebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Die Ausschreibung ist für das Land Hessen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land Hessen behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Veräußerung erfolgt. Das Land Hessen behält sich vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle angegebenen Daten stammen von dritter Seite; eine Gewähr auf Richtigkeit kann das Land Hessen nicht übernehmen.
Wir stellen Ihnen nach Kontaktaufnahme zunächst ein ausführlicheres Exposé zur Verfügung. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten (mindestens Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort) mit.
Postalisch erreichen Sie uns unter: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Fachbereich Fiskalerbschaften, Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden. Geben Sie bitte stets die aus der Annoncierung ersichtliche Immo-Nr., Objekt-Nr. bzw. Objekt-ID an.
Betreten des Grundstücks
Ohne vorherige Genehmigung ist ein Betreten des Grundstücks untersagt.