Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein gepflegtes 2-Familienhaus in Reinheim-Ueberau mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 195 m² auf einem großzügigen Grundstück von 998 m².
Das Anwesen verfügt über zwei Wohneinheiten, die derzeit vermietet sind und eine jährliche Mieteinnahme von 19.356 € erzielen.
EG Wohnung hat 4,5 Zimmer mit 71,47 m²
1.OG Wohnung hat 5,5 Zimmer mit 123,53 m²
Ein Highlight des Hauses ist der große Garten, der direkt von einer großzügigen Terrasse aus zugänglich ist – ideal zum Entspannen, Grillen oder für Gartenaktivitäten.
Zudem verfügt eine der Wohneinheiten über eine weitere Terrasse mit Zugang zu einer kleineren, privaten Terrasse.
Abgerundet wird das Angebot durch eine Garage sowie einen Stellplatz, die zusätzlichen Komfort für Bewohner oder Mieter bieten.
Dieses Mehrfamilienhaus eignet sich sowohl für Eigennutzer mit der Möglichkeit zur Vermietung einer Einheit als auch als Kapitalanlage. Durch die solide Vermietungssituation ist eine attraktive Rendite gesichert.
Ausstattung
2-Familienhaus mit 2 Wohneinheiten
Gesamtwohnfläche: ca. 195 m²
Grundstück: ca. 998 m²
Großzügiger Garten
Große Terrasse mit Zugang zum Garten
Zusätzliche Terrasse mit Zugang zu kleiner Privat-Terrasse
Garage
Stellplatz
Vermietet – jährliche Mieteinnahmen: 19.356 €
Gepflegte Innenausstattung
Separate Eingänge für jede Wohneinheit
Ruhige Wohnlage in Reinheim
Lage
Das Objekt befindet sich in Reinheim-Ueberau. Die Immobilie liegt verkehrsgünstig nahe der Bahnlinien RB81, RB82 und RE80, über die Sie flexibel und mobil mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und reisen können. In näherer Umgebung finden Sie eine Bäckerei, ein Café und ein Restaurant. Auch eine Postannahmestelle und ein Friseur sind ganz in der Nähe. Weiter entfernt gibt es außerdem mehrere Einkaufsmöglichkeiten und Kindergärten. Einige Museen, diverse Erholungs- und Sportmöglichkeiten und eine gute medizinische Versorgung erreichen Sie schließlich ebenfalls im größeren Umkreis.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.