Objektbeschreibung
Diese Wohnung im dritten Obergeschoss des Hauses "Nordsee Residenz" erreicht man bequem mit einem Personenaufzug. Die Immobilie beinhaltet einen Flur mit Einbauschränken, einen hellen Wohn-/Essraum mit Zugang zum großen Balkon in süd-/östlicher Ausrichtung, einen Schlafraum, eine kleine Küche sowie ein Duschbad mit Waschmaschine.
Die zentrale und dennoch herrlich ruhige Lage dieser Ferienwohnung bietet den idealen Ausgangspunkt für vielfältige Unternehmungen auf der Insel. In wenigen Schritten ist die Fußgängerzone und die Westerländer Promenade mit dem langen Weststrand zu erreichen.
Nach erfolgter Teil-Renovierung wartet die Wohnung nun auf einen neuen Eigentümer. Ein begehrter eigener Abstellraum im Untergeschoss gehört ebenfalls zu dieser interessanten Immobilie, die bereits seit 2019 durch Fernwärme beheizt wird.
Ausstattung
Fliesen
Teppich
Lage
Westerland ist das quirlige geschäftliche und touristische Zentrum der Inselgemeinde Sylt und bietet somit die Vorzüge einer Großstadt verbunden mit ganz viel dörflichen Charme. Restaurants und Textilgeschäfte, Cafés und Einzelhandel bieten moderne Vielfalt und kulinarisches Vergnügen. Die fast vier Kilometer lange Promenade und der weitläufige, breite Sandstrand, laden zum Entspannen und Flanieren ein. Hier sind wassersportliche Aktivitäten ebenso möglich, wie das ausgiebige Sonnenbaden im Strandkorb.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar-und Gerichtskosten trägt der Käufer.