Objektbeschreibung
Diese gut geschnittene 4-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses im beliebten Stadtteil Ludwigshafen-Edigheim. Mit ca. 91 m² Wohnfläche, einem sonnigen Balkon, einem großen Kellerraum sowie einem PKW-Außenstellplatz direkt vor dem Haus bietet sie ein komfortables und durchdachtes Wohnkonzept – ideal für Paare, Familien oder Mitarbeitende des nahegelegenen BASF-Werks.
Der Wohnkomplex wurde 1985 erbaut und wird durch einen Hausmeisterservice sowie regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen fortlaufend gepflegt. Das Gemeinschaftseigentum präsentiert sich entsprechend in einem sehr guten Zustand.
Besonderes Highlight – Ausbaureserve im Dachgeschoss:
Ein außergewöhnliches Potenzial bietet das alleinige Nutzungsrecht am Dachgeschoss mit einer Fläche von ca. 233 m². Ob als Atelier, Homeoffice oder großzügige Erweiterung des Balkons – diese Fläche eröffnet vielfältige Perspektiven.
Ausstattung
Raumaufteilung und Ausstattung:
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Großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zum Südbalkon
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Drei weitere Zimmer, flexibel nutzbar als Schlaf-, Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer
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Separate Küche
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Tageslichtbad und separates Gäste-WC
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Wohnung komplett gefliest, Schlafzimmer mit Laminatboden
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Großer Kellerraum mit viel Stauraum
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PKW-Außenstellplatz inklusive
Lage
Die Wohnung befindet sich in ruhiger und angenehmer Wohnlage von Ludwigshafen-Edigheim, einem beliebten Stadtteil im Norden der Stadt. Die Wohnung liegt in einem gewachsenen Wohngebiet mit überwiegend gepflegter Ein- und Mehrfamilienhausbebauung.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs – wie Supermärkte, Bäcker, Apotheken, Schulen und Kindergärten – befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind teils fußläufig erreichbar. Auch Freizeitmöglichkeiten, Grünflächen und Sportvereine sind in Edigheim vorhanden und machen die Lage besonders attraktiv für Paare, Familien und Berufstätige.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut: Der öffentliche Nahverkehr ist schnell erreichbar, ebenso wie die Autobahnen A6 und A650, was eine hervorragende Anbindung nach Ludwigshafen-Zentrum, Mannheim oder Frankenthal bietet.
Sonstiges
Nähere Infos erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch. Bitte schicken Sie uns dafür das vollausgefüllte Kontaktformular.
Das Exposé soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, kann jedoch eine persönliche Beratung und einen persönlichen Eindruck bei einer Besichtigung nicht ersetzen. Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, dass die gemachten Angaben in unserem Angebot ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. § 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien. Wortlaut des neuen § 656c BGB – E „(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten.“ Hieraus ergibt sich dann folgende Verteilung der Maklerprovision nach dem 23.12.2020 Verkäufer: Zahlung einer Maklerprovision von 3% zzgl. der gesetzliche geltenden Mehrwertsteuer; Käufer: Zahlung einer Maklerprovision von 3% zzgl. der gesetzliche geltenden Mehrwertsteuer.