Objektbeschreibung
Das Wohngebäude wurde ca. 1900 erbaut und steht heute unter Denkmalschutz.
Ausstattung
Diese schöne Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses.
Großes helles Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, ebenfalls großzügiges Schlafzimmer, helles Tageslichtbad mit Wanne und geräumiger Küche, welche Platz für einen Essbereich bietet. Alle Wohnräume sind mit Laminatboden ausgestattet.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil.
Die Bilder stammen von einer Referenzwohnung.
Lage
Das Objekt befindet sich in der Marienberger Straße 86 im Osten der sächsischen Landeshauptstadt Dresden, im Stadtteil Tolkewitz. Die Lage ist geprägt durch eine überwiegend wohnbauliche Struktur mit ergänzender gewerblicher Nutzung und gilt als etablierter, gut nachgefragter Standort.
Die Dresdner Innenstadt ist sowohl mit dem Pkw als auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr in kurzer Zeit erreichbar. Straßenbahn- und Bushaltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung und gewährleisten eine sehr gute Anbindung an das Stadtzentrum sowie an weitere Stadtteile.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, medizinische Einrichtungen, Schulen und gastronomische Angebote sind im näheren Umfeld vorhanden. Die Nähe zur Elbe sowie zu Grün- und Erholungsflächen erhöht zusätzlich die Wohn- und Aufenthaltsqualität.
Insgesamt zeichnet sich die Lage durch eine gute Infrastruktur, eine verkehrsgünstige Anbindung und eine ruhige, gewachsene Umgebung aus.
Sonstiges
Die Wohnung wird zum 01.102026 frei!
Hausgeld inkl. IHR derzeit: 286,78 €/Monat
Hinweis zur Provision:
Die Provision für den Käufer beträgt 3,57% vom Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer, verdient und zahlbar bei Vertragsabschluss.
Alle Daten beruhen auf Angaben des Verkäufers - Die Objektangaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengetragen, Irrtümer oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Als Rechtsgrundlage gilt allein der der abgeschlossene Kaufvertrag. Die Weitergabe des Exposés sowie die Ihnen ausgehändigten Unterlagen an Dritte bedarf vorher einer schriftlichen Genehmigung durch unser Unternehmen, dies unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen des Vertrages.