Objektbeschreibung
Diese vielseitig nutzbare Immobilie vereint Gewerbe- und Wohnflächen in attraktiver Kombination und bietet somit interessante Möglichkeiten für Eigennutzer, Kapitalanleger oder Entwickler.
Im Erdgeschoss des ursprünglichen Gebäudes befindet sich eine großzügige Gewerbeeinheit, die ehemals als Bäckerei mit Feinkostladen genutzt wurde.
Über der Gewerbefläche befindet sich eine Wohneinheit, die den privaten Wohnbereich mit einem separatem Eingang sinnvoll vom gewerblichen Bereich trennt.
Im Jahr 1992 wurde die Immobilie durch den Anbau eines separaten Gebäudes auf dem Grundstück erweitert. Dieses beherbergt zwei zusätzliche Wohneinheiten, wodurch insgesamt drei Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit zur Verfügung stehen.
Ausstattung
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss:
- ca. 104 m² Gesamtfläche
- Bäckerei mit Verkaufsfläche (1 Zimmer)
- Große Küche sowie eine zusätzliche kleine Küche
- Separates Zimmer
Wohnbereich im Haupthaus:
- Obergeschoss – ca. 99,4 m²
- insgesamt 4 Zimmer
- Badezimmer mit ca. 5,4 m²
- Flur mit ca. 11 m²
- Gäste WC
Anbau:
Obergeschoss:
- 5 Zimmer
- Badezimmer mit Dusche und Badewanne
Kellergeschoss:
- 2 Zimmer
- Dusche
- Getrennte Damen- und Herren-WCs
-Abstellkammer
Außenbereich:
- Großzügiger Hof mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten
- Doppelgarage
- 6 zusätzliche Stellplätze
Lage
Die Immobilie befindet sich in Schaafheim. Mehrere Buslinien verkehren in der Nähe. In näherer Umgebung finden Sie ein paar Restaurants, Cafés, Bäckereien, Ärzte und zwei Supermärkte. Auch einige Grün- und Parkanlagen, zwei Modegeschäfte, zwei Fitnessstudios, ein Blumenladen und eine Apotheke sind fußläufig gut zu erreichen. Weiter entfernt gibt es zudem ein Einkaufszentrum und mehrere Kindergärten. Interessante Kultureinrichtungen erreichen Sie ebenfalls im größeren Umkreis.
Sonstiges
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.