Objektbeschreibung
Wann war Wohnfläche so großzügig und gleichzeitig so erschwinglich? Dieses gepflegte Zweifamilienhaus in der idyllischen Gemeinde Hülsede überzeugt mit über beeindruckenden 200 m² Wohnfläche, die sich auf insgesamt 7 Zimmer und zwei vollwertigen Wohneinheiten verteilen und damit Raum für jede Lebenssituation bieten – ob für die wachsende Familie, das Homeoffice oder einfach den Wunsch nach mehr Platz zum Leben.
Im zweiten Obergeschoss gelegen, profitieren Sie von einer angenehmen Privatsphäre und einem großzügigen Grundriss, der durch zwei vollwertige Bäder sowie ein separates Gäste-WC funktional und komfortabel gestaltet ist. Die Böden aus pflegeleichtem Laminat und Fliesen verleihen den Räumen eine solide, zeitlose Basis, die sich individuell weiter gestalten lässt.
Das Erdgeschoss überzeugt mit einem nahezu identischen und funktionalen Grundriss. Bereits erfolgte Modernisierungen, darunter die Erneuerung der Fenster und die Aufwertung des Eingangsbereichs durch eine neue Haustür, bilden eine solide Grundlage für modernes Wohnen. Mit überschaubarem Renovierungsaufwand lässt sich diese Ebene nach eigenen Vorstellungen gestalten und in ein attraktives Zuhause mit zeitgemäßem Wohnkomfort verwandeln
Zuletzt im Jahr 2020 modernisiert, befindet sich das Objekt in einem gepflegten Zustand und wartet mit einer Reihe praktischer Extras auf:
- Einbauküche für einen sofortigen Einzug ohne Kompromisse
- Gemütlicher Kamin für behagliche Abende
- Doppelgarage für zwei Fahrzeuge sowie zusätzliche Abstellflächen
- Keller und Abstellraum für reichlich Stauraum
- Eigener Garten als grüne Oase für Entspannung und Freizeitgestaltung
Die Beheizung erfolgt über Nachtspeicheröfen – eine bewährte und unkomplizierte Lösung mit einfacher Handhabung.
Ein Haus mit echtem Raumgefühl, solider Substanz und viel Potenzial – bereit für seinen nächsten Lebensabschnitt.
Ausstattung
• Doppelgarage (ca. 50 m² Nutzfläche) mit Sektionaltor (2011)
• Großzügiger Garten mit Teichanlage
• Tageslichtbadezimmer mit Wanne + Dusche
• Gäste-WC
• Fenster: zweifachverglaste Kunststofffenster
• Rollläden
• Nachtspeicheröfen
• Photovoltaikanlage (9kWp) mit 6 kWh Batteriespeicher
• Obergeschoss in 2012 saniert / renoviert (Fenster, Elektrik, Sanitär)
• Dachgeschoss in 2003 saniert / renoviert (Fenster, Elektrik, Sanitär)
Lage
Der beschauliche Ort Hülsede liegt idyllisch am Nordosthang des Süntels im reizvollen Deister-Süntel-Tal und verbindet naturnahes Wohnen mit einer guten Anbindung an die umliegenden Städte.
Über das nahe gelegene Lauenau besteht durch das Schnellbussystem eine komfortable Verbindung nach Rodenberg, Bad Nenndorf sowie zu den Bahnhöfen Haste und Bad Nenndorf. Von dort aus gelangen Pendler schnell und bequem in die Landeshauptstadt Hannover.
Mit dem Pkw ist Hülsede über die Landes- und Kreisstraßen hervorragend angebunden. Die Kreisstadt Stadthagen erreichen Sie in rund 20 Minuten. Der Bahnhof Bad Nenndorf liegt etwa 14 Kilometer entfernt und ist in ca. 15 Minuten erreichbar. Der Bahnhof Haste befindet sich in rund 19 Kilometern Entfernung und ist in etwa 20 Minuten zu erreichen. Von dort bestehen regelmäßige Bahnverbindungen zum Hauptbahnhof Hannover mit einer Fahrzeit von lediglich rund 20 Minuten.
Der Flughafen Hannover-Langenhagen liegt etwa 50 Kilometer entfernt und ist in weniger als einer Stunde bequem erreichbar.
Die attraktive Lage macht Hülsede besonders für Naturliebhaber, Familien und Pendler interessant, die die Ruhe des ländlichen Wohnens mit einer guten Erreichbarkeit der urbanen Zentren verbinden möchten.
Sonstiges
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst hat. Es stellt an Eigentümer von Immobilien weiterhin größere Anforderungen in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ändern sich die energetischen Anforderungen im Vergleich zur EnEV 2014 (2016) aber nur unwesentlich:
Zum Beispiel dürfen ab 2026 Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird (hybride Anlage) oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist.
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen ab diesem Jahr nur noch weiter betrieben werden, wenn sie nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein reines Informationspapier für den potentiellen Käufer oder Mieter einer Immobilie. Er dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll dem Kauf- oder Mietinteressenten einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Nach GEG 2020 sind Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern bereits vor der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein Informationsgespräch zum Energieausweis mit einem Ausstellungsberechtigten führen, wenn dieser dies als einzelne Leistung unentgeltlich anbietet.
Für Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind und keine Sanierung aufgrund der Wärmeschutzverordnung 1977 erhalten haben, wird zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt. Für Wohngebäude, die nach 1978 errichtet worden sind, reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis aus.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Denkmalgeschützte Wohnhäuser sind generell von der Verpflichtung zum Nachweis eines Energieausweises ausgenommen. Der Energieausweis gilt nach GEG 2020 10 Jahre lang. Ein neuer Ausweis wird fällig, wenn nach einer Änderung der Hülle oder nach einer Erweiterung der Nachweis anhand des gesamten Gebäudes erfolgt.
Geldwäschegesetz (GwG):
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die personenbezogenen Daten ihrer Kunden festhalten. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Miet- und Kaufinteressenten (Kunden) zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten.
Geschäftsbedingungen:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande, so ist bei Abschluss die ortsübliche bzw. vereinbarte Maklergebühr zu zahlen. Durch Aufnahme von Verhandlungen werden vorstehende Bedingungen anerkannt.