Objektbeschreibung
DAS RICHTIGE HAUS FÜR EINE GROßE FAMILIE !
Dieses charmante Zweifamilienhaus mit ca. 180 m² Wohnfläche und 343 m² Grundstücksfläche befindet sich in ruhiger Lage in Wiesbaden-Auringen. Das Haus wurde in 1929 erbaut und in 1982 erweitert.
Es verfügt über 2 großzügige helle Wohnungen, die wie folgt aufgeteilt sind:
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EG 3-Zimmer mit 83,52 qm, sanierungsbedürftig
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OG 3- Zimmer mit 96,52 qm. Diese Wohnung ist bereits liebevoll saniert.
Das moderne Bad mit großer Dusche wurde in 2015 neu gemacht
neue Fenster in 2021 und 2023
Klimaanlage in 2023
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DG kann zusätzlich ausgebaut werden ( laut Eigentümer ) und bietet viel Platz, entweder als getrennt genutztes Dachstudio-Apartment für erwachsene Kinder oder
als Abstell - oder Hobbyraum.
Das Haus verfügt außerdem über einen großen und trockenen Keller, der ausreichend Stauraum aber auch Platz für z. b. Partyraum, Sauna, Hobby , Sport etc. bietet.
Die Beheizung erfolgt über eine Gasheizung, die Heiztherme wurde erst im Januar 2025 erneuert.
Das Haus ist nicht vermietet und steht zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage mit einer sehr guten Rendite bereit.
Ausstattung
- im OG wurden zwischen 2015 und 2023 Kunststofffenster mit Doppelverglasung und elektrischen Rollläden eingebaut
- Im Keller wurden ebenfalls neue Fenster eingebaut
- neue Heizung aus 2025
- Klimaanlage im OG aus 2023
- neues Bad im OG
- hochwertige Einbauküche im OG
Lage
Auringen, ein charmantes Viertel in Wiesbaden, bietet eine freundliche Gemeinschaft und eine ruhige Atmosphäre. Die Gegend zeichnet sich durch eine moderate Bevölkerungsdichte aus und ist vor allem bei Familien beliebt. Gute öffentliche Verkehrsanbindungen, wie die Buslinie 23 ins Stadtzentrum und die S-Bahn-Linie S1, sorgen für eine schnelle Anbindung. Die Nachbarschaft gilt als sicher und bietet eine hohe Lebensqualität mit grünen Parks und Spielplätzen, ideal für Familien, die ein ruhiges Zuhause in Stadtnähe suchen.
Sonstiges
Haftung:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Objektinformationen vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.
Eine Haftung der Angaben wird daher nicht vom Makler übernommen.
Geldwäschegesetz:
Der Immobilienmakler ist nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden, beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler sämtliche Kopien bzw. Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren muss.
Die Käuferprovision beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. 19 % MWSt. Die Provision ist nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
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