Objektbeschreibung
Großzügiges Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1935 mit ca. 265 m² Wohnfläche auf einem ca. 1.000 m² großen Grundstück in zentraler Lage in Alsfeld. Das Erdgeschoss wurde vollständig saniert – neues Bad, neue Elektrik, neue Fußbodenheizung und hochwertige Fliesen. Das 1. Obergeschoss befindet sich aktuell in der Sanierung. Das Objekt bietet großes Potenzial als Mehrfamilienhaus mit bis zu 3 Wohneinheiten oder zur Eigennutzung als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ausstattung
✓ Erdgeschoss vollständig saniert
✓ 1. OG aktuell in Sanierung
✓ Fußbodenheizung (neu)
✓ 3 Bäder & 1 Gäste-WC (neu)
✓ Neue Elektrik & Sanitärleitungen
✓ Kaminofen
✓ Einbauküche
✓ 2 Garagen & 4-5 Außenstellplätze
✓ Keller & Dachboden
✓ Großer Garten (ca. 1.000 m² Grundstück)
✓ Balkon/Terrasse
✓ Glasfaser-Breitbandanschluss
Lage
Alsfeld ist eine charmante Fachwerkstadt im Vogelsbergkreis (Mittelhessen) mit rund 15.000 Einwohnern. Die Stadt liegt zentral in Hessen, ca. 70 km nordöstlich von Frankfurt am Main und ca. 50 km westlich von Fulda. Die Autobahnanbindung (A5) ist über Bad Hersfeld in ca. 30 Minuten erreichbar. Im Ortskern finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen aller Bildungsstufen, Ärzte sowie Freizeiteinrichtungen. Bahnhof mit direkter Verbindung nach Frankfurt/M. vorhanden.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, ist als Immobilienmakler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Abs. 1, 4 und 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifizierung durch Anfertigung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs sowie Identifizierung der für diese handelnden natürlichen Person. Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG).
HAFTUNG:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, übernimmt für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart; Garantien werden nicht übernommen. Sämtliche Immobilienangebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern, Zwischenverkauf sowie sonstiger Zwischenverwertung.
DOPPELTÄTIGKEIT:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im vorliegenden Vermittlungsvorgang sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig sein kann (Doppeltätigkeit im Sinne des § 654 BGB). Die Doppeltätigkeit wird hiermit offengelegt. Der Provisionsanspruch bleibt bei ordnungsgemäßer Offenlegung und Zustimmung beider Parteien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.03.2024 – I ZR 185/22) unberührt. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die Bestimmungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
PROVISION:
Mit der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung von NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, kommt gemäß § 652 Abs. 1 BGB ein Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) zustande. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von NIX Immobilien. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer beträgt die Außenprovision höchstens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656b, 656c BGB). Die konkrete Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen.
WIDERRUFSRECHT:
Sofern der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht diesem gemäß §§ 312b, 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Maklerleistung, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).