Objektbeschreibung
Das Objekt befindet sich in einem historischen Ortskern und grenzt unmittelbar an die Landstraße an. Die Eigentumswohnung liegt im 1. Obergeschoss eines im Jahr 1920 erbauten Wohn- und Geschäftshauses mit 4 Wohneinheiten. Das Gebäude besteht aus zwei eigenständigen Gebäudeteilen, die über Eck miteinander verbunden sind. Der Miteigentumsanteil beträgt 142/1000 an dem vereinigten Grundstück.
Die derzeit leerstehende 3-Zimmer-Wohnung verfügt über eine große Dachterrasse, eine Küche, ein Bad, ein Keller sowie eine eingeschränkte Gartennutzung. Zudem weist die Wohnung gefangene Räume auf. Ein PKW-Stellplatz ist nicht vorhanden. Der Zugang erfolgt über einen separaten Treppenaufgang. Der Allgemeinzustand des Sondereigentums ist altersbedingte abnutzt, Wärmedämmung und Schallschutz entsprechen nicht den heutigen Standards. Letzte Modernisierung erfolgt 1992 (Sanierung Bad/WC, Einbau von Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Installation eines Nachtspeicherofens, Erneuerungen der Elektrik). Am Gemeinschaftseigentum besteht teilweise erheblicher Instandsetzung- und Modernisierungsbedarf. Die Fassade weist sichtbare Putz- und Feuchtigkeitsschäden auf. Eine Hausverwaltung und Instandsetzungsrücklagen sind derzeit nicht vorhanden
Ausstattung
Ein Kurzexposé zur Liegenschaft ist als PDF- Datei beigefügt.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter https://bau-verkehr.thueringen.de/bau/liegenschaften/liegenschaftsverkaeufe
Lage
Besichtigungen nach Vereinbarung
Setzen Sie sich ausschließlich elektronisch mit dem Anbieter in Verbindung.
Bitte geben Sie in nebenstehendem Kontaktfeld Ihre vollständigen Kontaktdaten (Meldeadresse) an, sowie wieviel Personen an einer Besichtigung teilnehmen möchten.
Sonstiges
Kaufangebote richten Sie bitte schriftlich und unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27
Hallesche Straße 15/16 in 99085 Erfurt.
Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu sind die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Der Verkaufszuschlag wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens. Der Freistaat Thüringen ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.