Objektbeschreibung
Diese freundliche Wohnung befindet sich in einem zweistöckigen Gebäude im 1 OG. Sie erwarten zwei helle, lichtdurchflutete Räume, ein Badezimmer mit Dusche sowie eine Küche.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum sowie ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage. Der Garten steht zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.
Die Wohnung ist derzeit vermietet.
Die Nettomiete beträgt 345,00 Euro pro Monat.
Die Miete für den PKW-Stellplatz beträgt 30,00 Euro pro Monat.
Ausstattung
-moderner Laminatboden
-Bad mit Dusche
-Garten zur allgemeinen Benutzung
Lage
Dresden Cotta ist ein ruhiger Stadtteil im Westen von Dresden.
Die Mischung aus städtischem Leben und der Nähe zur Natur wird dort sehr geschätzt. Mit seiner guten Anbindung an das Stadtzentrum von Dresden sowie der sehr guten ÖPNV-Anbindung, einer Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeiteinrichtungen ist Cotta ein idealer Ort zum Leben und Arbeiten.
Sonstiges
Allgemeiner Hinweis:
Das Ihnen vorliegende Exposé basiert ausschließlich auf Angaben und Unterlagen des Vermieters. Dieses dient einer ersten Information. Alle Informationen wurden nur auf dieser Basis geprüft und erfolgen nach bestem Gewissen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keine Haftung.
Die Möblierung, Ausstattung und die Maße der angehängten Grundrisse können von der Realität abweichen. Die Grundrisse sollen lediglich einen Überblick verschaffen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von pro-immo-renta consulting GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.