Objektbeschreibung
Diese freundliche Wohnung befindet sich in einem dreistöckigen Gebäude im 1 OG. Sie erwarten zwei helle, lichtdurchflutete Räume, ein Badezimmer mit Wanne sowie eine Küche.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum.
Die Wohnung ist derzeit vermietet.
Die Nettomiete beträgt 410,00 Euro pro Monat.
Die Betriebskostenvorauszahlung beläuft sich auf 340,-€ und das Hausgeld auf 411,-€ pro Monat.
Ausstattung
Lage
Der westlich der Altstadt gelegene Dresdner Stadtteil Löbtau präsentiert sich bodenständig. Altbauten und Gebäude in Würfelhaus-Stil säumen viele Straßen, der Fluss Vereinigte Weißeritz sprudelt am östlichen Rand des Viertels vorbei und zahlreiche Grünflächen bilden Oasen der Ruhe und Erholung.
Selbstverständlich sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie die öffentlichen Verkehrsmittel fußläufig erreichbar.
Sonstiges
Allgemeiner Hinweis:
Das Ihnen vorliegende Exposé basiert ausschließlich auf Angaben und Unterlagen des Vermieters. Dieses dient einer ersten Information. Alle Informationen wurden nur auf dieser Basis geprüft und erfolgen nach bestem Gewissen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keine Haftung.
Die Möblierung, Ausstattung und die Maße der angehängten Grundrisse können von der Realität abweichen. Die Grundrisse sollen lediglich einen Überblick verschaffen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von pro-immo-renta consulting GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.