Objektbeschreibung
In einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage bietet sich mit diesem rund 926 m² großen Grundstück eine seltene Gelegenheit, ein individuelles Wohnkonzept mit viel Freiraum und Privatsphäre zu verwirklichen. Grundstücke dieser Größenordnung sind heute nur noch selten verfügbar und schaffen ideale Voraussetzungen für anspruchsvolles Wohnen mit großzügigen Außenflächen.
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein Bestandsbungalow, dessen wirtschaftlich sinnvollste Perspektive in einem Neubau oder einer grundlegenden Neugestaltung liegt. Für zukünftige Eigentümer eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, ein modernes Zuhause exakt nach den eigenen Vorstellungen zu realisieren.
Besonders attraktiv ist das Grundstück für Käufer, die den Wunsch nach komfortablem Wohnen auf einer Ebene verfolgen. Die großzügige Grundstücksfläche bietet hervorragende Voraussetzungen für die Errichtung eines modernen Bungalows mit weitläufigen Wohnbereichen, großzügigen Terrassenflächen und einem privaten Garten. Gerade in Zeiten, in denen barrierearmes und altersgerechtes Wohnen zunehmend an Bedeutung gewinnt, stellt dies eine seltene und zukunftssichere Wohnform dar.
Alternativ bietet das Grundstück auch die Möglichkeit, ein hochwertiges Einfamilienhaus mit Staffelgeschoss zu realisieren. So lassen sich zusätzliche Wohnflächen schaffen, ohne auf die Großzügigkeit des Grundstücks und die Qualität der Außenbereiche verzichten zu müssen.
Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB und orientiert sich an der umliegenden Nachbarschaftsbebauung. Dadurch fügt sich eine zukünftige Bebauung harmonisch in das bestehende Umfeld ein und eröffnet gleichzeitig interessante architektonische Gestaltungsspielräume.
Die Lage in einer verkehrsberuhigten Sackgasse sorgt für ein angenehmes und ruhiges Wohnumfeld. Gleichzeitig befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs in gut erreichbarer Entfernung. Die gute Verkehrsanbindung gewährleistet darüber hinaus eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Arbeitsstandorte.
Dieses Grundstück richtet sich insbesondere an Käufer, die die Vorzüge eines großzügigen Wohnkonzepts mit viel Privatsphäre und einem weitläufigen Garten schätzen und die seltene Gelegenheit nutzen möchten, ihren Wohntraum auf einem außergewöhnlich großen Grundstück zu verwirklichen.
Ausstattung
• Flexible Entwicklungsmöglichkeiten durch fehlenden Bebauungsplan
• Großzügiges Grundstück mit ca. 926 m²
• Ruhige Sackgassenlage ohne Durchgangsverkehr
• Bestehender Bungalow mit Option auf Kernsanierung oder Neubau
• Familienfreundliches Umfeld mit guter Infrastruktur
Lage
Dieses außergewöhnliche Projekt befindet sich im Obertshausener Stadtteil Hausen, einer gefragten Wohnlage im Landkreis Offenbach innerhalb der wirtschaftsstarken Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Die Region zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur, eine hohe Lebensqualität sowie die Nähe zu wichtigen Wirtschafts- und Arbeitszentren wie Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau aus. Dank der guten Verkehrsanbindung ist der Standort besonders attraktiv für Berufspendler. Auch der internationale Flughafen Flughafen Frankfurt am Main ist in kurzer Fahrzeit erreichbar und unterstreicht die hervorragende überregionale Anbindung.
Der Bungalow liegt in einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet mit gepflegter Wohnbebauung. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken befinden sich in komfortabler Nähe. Ergänzt wird das Angebot durch diverse gastronomische Einrichtungen sowie Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben ist die Nähe zum weitläufigen Waldpark Obertshausen, der mit seinen Waldwegen, Spazier- und Laufstrecken sowie verschiedenen Freizeitangeboten ein attraktives Naherholungsgebiet für Jung und Alt darstellt. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie die schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Verkehrsachsen sorgen für ein hohes Maß an Flexibilität und Wohnkomfort.
Sonstiges
Geldwäscheprävention
Gemäß den Paragraphen 1, 2 Abs. 1 Nr. 10 und 4 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Knight Frank Frankfurt Residential GmbH als Immobilienmaklerunternehmen verpflichtet, vor dem Aufbau einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners zu prüfen und zu verifizieren. Dazu ist es notwendig, relevante Daten Ihres Personalausweises zu erfassen, zum Beispiel durch Anfertigung einer Kopie. Laut Geldwäschegesetz sind wir dazu angehalten, diese Kopien oder Dokumente für die Dauer von fünf Jahren zu speichern.