Objektbeschreibung
Mitten in der Fußgängerzone – in einer der gefragtesten Lagen der Innenstadt – bietet sich Ihnen die seltene Gelegenheit, ein gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus mit attraktiver Nutzungsmischung und nachhaltigem Wertsteigerungspotenzial zu erwerben. Die Immobilie überzeugt durch ihre repräsentative, unter Denkmalschutz stehende Fassade, die dem Gebäude einen besonderen Charakter und eine hohe Wiedererkennbarkeit verleiht. Gleichzeitig wurden bereits umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Das Ladenlokal im Erdgeschoss wurde im Jahr 2024 umfassend renoviert und mit einer hochwertigen, vollständig neuen Schaufensteranlage ausgestattet. Die Gewerbeeinheit eignet sich sowohl als attraktive Kapitalanlage als auch – bei Bedarf – für eine kurzfristige Eigennutzung.
In den drei Obergeschossen befindet sich jeweils eine Wohneinheit, sodass das Gebäude insgesamt über drei Wohnungen verfügt. Die Wohnungen im 2. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss wurden umfassend saniert und präsentieren sich in einem modernen, zeitgemäßen Zustand. Die Wohnung im 1. Obergeschoss bietet nach einem zukünftigen Mieterwechsel zusätzliches Wertsteigerungspotenzial und kann anschließend nach eigenen Vorstellungen modernisiert werden.
Die Kombination aus einer ausgezeichneten Innenstadtlage, einer attraktiven Gewerbeeinheit, modernisierten Wohnungen sowie weiterem Entwicklungspotenzial macht diese Immobilie zu einer überzeugenden Investition.
Ausstattung
- Etagenheizung
- 1 Ladengeschäft
- 3 Wohnungen
- Anbau mit weiterer Nutzungsmöglichkeit
- große Schaufensterfront
- optimaler Lichteinfall
- gut frequentierte Straße (Fußgängerzone) mit gutem ÖPNV-Anschluss und trotzdem ruhig
- gefragte gute Lage in der City Offenbach
- ideale Infrastruktur
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in der Offenbacher City in einer Seitenstraße der Kaiserstraße quasi direkt neben dem "KOMM"-Einkaufszentrum in der Großen Marktstraße. Jeweils schräg gegenüber befinden sich ein "Penny"-Markt und ein Ärztezentrum.
Sonstiges
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungs-/Beratungstermin, in dem wir Ihnen die hier angebotene Immobilie detailliert vorstellen. Bitte haben Sie gleichzeitig Verständnis dafür, dass wir Anfragen ohne vollständige Kontaktangaben (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nicht bearbeiten können.
PROVISION: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von uns wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit von uns zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die vereinbarte Provision/Maklercourtage an uns gegen Rechnung zu zahlen.
MAKLERVERTRAG: Ein Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
WIDERRUFSBELEHRUNG/WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Mertz Immobilien Consulting, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt/Main, Fax. 069 97 88 42 23, Email: info@mertz-consulting.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Bitte beachten Sie, dass Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald Sie uns mit der sofortigen Maklertätigkeit beauftragt haben.
GELDWÄSCHE: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Vielen Dank im Voraus.
HAFTUNG: Dieses Exposé wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Grundlage der vorstehenden Angaben sind Informationen und/oder Unterlagen, welche uns seitens des Eigentümers oder Dritter zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Zwischenverfügung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten.