Objektbeschreibung
Das angebotene Pflegeapartment befindet sich im Haus 1 des Seniorenzentrums „An der Böhme“. Die Einheit liegt im 1. Obergeschoss, ist barrierefrei gestaltet und verfügt über ein eigenes Badezimmer.
Das Pflegeapartment bietet eine Fläche von ca. 21,14 m² zzgl. ca. 35,61 m² anteiliger Gemeinschaftsfläche. Die monatlichen Mieteinnahmen belaufen sich derzeit auf 578,33 €.
Der bestehende Mietvertrag läuft bis zum 31.01.2030, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere fünf Jahre. Es laufen derzeit Gespräche über eine Verlängerung bzw. den Abschluss eines neuen Mietvertrages.
Ein Pflegeappartement verbindet eine attraktive Kapitalanlage mit langfristiger Sicherheit. Beim Erwerb handelt es sich um eigenständiges Teileigentum, bestehend aus dem Apartment sowie einem anteiligen Gemeinschaftseigentum.
Besonders interessant sind die planbaren Mieteinnahmen, da die Mietzahlungen unabhängig von einer tatsächlichen Belegung der Einheit erfolgen. Gleichzeitig übernehmen Betreiber und Hausverwaltung die Vermietung, Verwaltung sowie die laufende Instandhaltung der Anlage, wodurch der Aufwand für Eigentümer gering bleibt.
Durch den stetig steigenden Bedarf an Pflegeplätzen gelten Pflegeimmobilien zudem als stabile und zukunftsorientierte Kapitalanlage.
Lage
Walsrode liegt im Städtedreieck Hannover, Bremen und Hamburg. Mit rund 30.000 Einwohnern ist Walsrode die größte Stadt im Heidekreis und bietet eine gute Infrastruktur sowie eine verkehrsgünstige Anbindung über zwei Autobahnanschlussstellen.
Das Zentrum von Walsrode, mit diversen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen, liegt in unmittelbarer Nähe und ist bequem zu Fuß erreichbar. Hier finden Sie Supermärkte, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Kindergärten, Schulen, Arztpraxen sowie zahlreiche weitere wichtige Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. durch eine E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach beträgt die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3% auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.