Objektbeschreibung
Diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Eigennutzer und Kapitalanleger gleichermaßen. Mit ihrer durchdachten Raumaufteilung, dem Balkon und weiteren attraktiven Ausstattungsmerkmalen verbindet sie Wohnkomfort mit einem vielseitigen Nutzungspotenzial.
Der helle Wohn- und Essbereich schafft eine angenehme Wohnatmosphäre und bietet direkten Zugang zum Balkon – der ideale Ort, um den Tag entspannt ausklingen zu lassen. Das gut geschnittene Schlafzimmer bietet ausreichend Platz und sorgt für einen ruhigen Rückzugsort.
Ein besonderes Highlight ist die gemeinschaftliche Gartennutzung, die zusätzliche Erholungsmöglichkeiten im Grünen bietet und den Wohnwert der Immobilie spürbar erhöht.
Für eine moderne und effiziente Wärmeversorgung sorgt die erst vor rund zwei Jahren erneuerte Gastherme. Ein eigener Carport-Stellplatz rundet das Angebot ab und bietet Ihrem Fahrzeug einen komfortablen, wettergeschützten Stellplatz.
Ob als neues Zuhause oder als attraktive Kapitalanlage – diese Wohnung überzeugt durch ihre solide Ausstattung, den gepflegten Zustand und die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich persönlich von diesem interessanten Angebot.
Ausstattung
- 2 Zimmer Wohnung
- Carport zzgl. 25.000,00€
- 2 Jahre alte Gastherme
- Für Kapitalanleger oder Selbstnutzer geeignet
- Balkon
- Gemeinschaftlicher Garten
Lage
Die Große Kreisstadt Vaihingen an der Enz erstreckt sich mit ihren neun Stadtteilen (Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet, Roßwag und Vaihingen) vom Strudelbach- und Enztal über die Kernstadt bis hin zu den Hängen des Strombergs. Das mittelalterliche Stadtzentrum mit den liebevoll renovierten Fachwerkfassaden sowie den schmalen Gassen wird überragt von seinem Wahrzeichen Schloss Kaltenstein.
Für ihre Bemühungen um den Weinbau wurde die Stadt im Jahre 1987 vom Internationalen Weinamt in Paris mit dem Titel „Internationale Stadt der Rebe und des Weines“ geehrt.
Die Stadt Vaihingen an der Enz liegt gleich neben der B10 zwischen Stuttgart und Pforzheim und der ICE-Strecke Stuttgart - Mannheim als eine malerische Fachwerkstadt mit romantischen Winkeln, eingebettet in Wald, Wiesen und Weinberge und hat rd. 29.000 Einwohner.
Die Fahrstrecke zu den Autobahnen A 8 und A 81 betragen jeweils ca. 15 Minuten.
Gerade für Familien ist die Lage durch die in der Nähe liegenden Ausflugsziele Erlebnispark Tripsdrill, Kletterwald Illingen und mehrere Badeseen für die Freizeitgestaltung sehr interessant.
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.