Objektbeschreibung
Dieses sanierungsbedürftige Fertighaus bietet ein enormes Potenzial für alle, die ein Projekt mit Herz und Seele angehen möchten. Die idyllische Lage in Idstein verspricht Ruhe und Natur pur, während das Haus selbst mit großzügigen Wohnräumen und einer separaten Einliegerwohnung überzeugt.
Der weitläufige Garten lädt zu stundenlangen Entspannungsmomenten ein und bietet viel Platz für kreative Gestaltungsideen. Hier können Sie Ihre persönlichen Akzente setzen und das Grundstück nach Ihren Wünschen umgestalten.
Die zahlreichen Extras, wie zum Beispiel die Möglichkeit, die Einliegerwohnung als Gästebereich oder Home Office zu nutzen, machen dieses Haus besonders attraktiv für Familien und Naturliebhaber.
Ergreifen Sie die Chance, dieses Haus nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und ein wahres Zuhause zu erschaffen. Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ausstattung
✓ Fertighaus aus Holz (sanierungsbedürftig)
✓ Einbauküchen
✓ Garage & Carport
✓ Gas Heizung (Neu) & Solarthermieanlage
✓ Partyraum
✓ Gartengrill
✓ Kirschbaum
✓ 2 kleine Gartenhäuschen
✓ inkl. Einliegerwohnung mit separatem Eingang
- Energieausweis ist in Arbeit und liegt bald vor.
Lage
Nieder-Oberrod ist ein Stadtteil von Idstein im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis.
Den öffentlichen Personennahverkehr stellt die Buslinie 223 der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft sicher.
Anbindung: 8,5 Km bis Idstein (Autobahn A3), 14 Km bis Königstein, 11 Km bis Niedernhausen A3, Feldberg in Sichtweise.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, ist als Immobilienmakler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Abs. 1, 4 und 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifizierung durch Anfertigung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs sowie Identifizierung der für diese handelnden natürlichen Person. Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG).
HAFTUNG:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, übernimmt für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart; Garantien werden nicht übernommen. Sämtliche Immobilienangebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern, Zwischenverkauf sowie sonstiger Zwischenverwertung.
DOPPELTÄTIGKEIT:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im vorliegenden Vermittlungsvorgang sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig sein kann (Doppeltätigkeit im Sinne des § 654 BGB). Die Doppeltätigkeit wird hiermit offengelegt. Der Provisionsanspruch bleibt bei ordnungsgemäßer Offenlegung und Zustimmung beider Parteien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.03.2024 – I ZR 185/22) unberührt. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die Bestimmungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
PROVISION:
Mit der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung von NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, kommt gemäß § 652 Abs. 1 BGB ein Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) zustande. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von NIX Immobilien. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer beträgt die Außenprovision höchstens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656b, 656c BGB). Die konkrete Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen.
WIDERRUFSRECHT:
Sofern der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht diesem gemäß §§ 312b, 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Maklerleistung, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).