Objektbeschreibung
In einer sehr zentralen Lage von Osthofen finden Sie hier eine
wunderschöne 2 Zimmer Erdgeschosswohnung.
Hell und großzügig präsentiert sich die 2023 sanierte Wohnung
im Erdgeschoss eines sieben Parteien Hauses. Die
lichtdurchfluteten Räume, in Verbindung mit einem überaus
großzügigen Schnitt, machen diese Wohnung zu etwas ganz
Besonderem.
Das solide Gebäude verführt vor allem durch die besonders
zentrale Lage und den gepflegten Zustand.
Bei dem Betreten der Wohnung erwartet Sie die Garderobe mit
angrenzender Küche und Tageslicht-Badezimmer welches über
eine Dusche verfügt und mündet in die ca. 17,70m² große Küche
mit Esszimmer.
Neben dem Badezimmer befindet sich das Wohnzimmer mit
Ca. 27,00 m². Direkt gegenüberliegend finden Sie das
Schlafzimmer mit ca. 12,15m²
Ausstattung
Ausstattung
- Sanierung Treppenhaus 2026
- Sanierung der EG-Wohnung 2023
- Ausbau des Dachgeschosses 1998
- Komplettsanierung 1998
- Gaszentralheizung von 2014
- Schallschutzverglasung von 2008
- Dacherneuerung 1998
- Fassadenerneuerung 2021
- Giebelhölzer Schleifen und streichen 2021
- Gaubenhölzer schleifen und streichen 2021
- Balkonsanierung 2021
Lage
Osthofen liegt ca. 8 km nördlich von Worms. Die Gemeinde
fusionierte 2014 mit der Verbandsgemeinde Westhofen zur
neuen Verbandsgemeinde Wonnegau. Durch die zentrale Lage
zwischen dem Rhein-Main-Gebiet und dem Rhein-NeckarGebiet
hat sich Osthofen zu einer sehr attraktiven Wohngemeinde
entwickelt. Sie verfügt über eine sehr gute Infrastruktur,
Kindergärten, Schule, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten für den
täglichen Bedarf, all das ist ohne Auto zu erreichen. Der zentral
gelegene Bahnhof bietet eine perfekte Anbindung für
beispielsweise Pendler, für den Raum Mainz und Ludwigshafen.
Osthofen selbst liegt direkt an der Bundesstraße B9, die
Osthofen selbst liegt direkt an der Bundesstraße B9, die
Autobahn A61 ist in nur wenigen Fahrminuten zu erreichen.
Entfernungen:
Mainz ca. 41 km entfernt
Mannheim ca. 32 km entfernt
Frankfurt ca. 71 km entfernt
Frankfurt Flughafen: ca. 57 km
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten
kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die
Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der
Käufer.
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ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem
Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine
Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser
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weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer sowie
für Besichtigungen gern zur Verfügung.