Objektbeschreibung
Der gepflegte Altbau befindet sich in einer Anliegerstraße im Bezirk Friedrichshain. Den Bewohner steht ein begrünter Innenhof mit überdachtem Fahrradstellplatz zur Verfügung.
Ausstattung
Die gemütliche 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines, in 2009 sanierten Mehrfamilienhauses.
Vom Flur aus gelangt man in die jeweiligen Räume. Platz für einen kleinen Essbereich ist in der separaten Küche vorhanden. Das Badezimmer mit Fenster verfügt über eine Dusche sowie über einen Handtuchheizkörper. Zur Ausstattung gehören Doppelkastenfenster, eine Gegensprechanlage und ein Kellerabteil. Ein Balkon(ca. 6,8 m²) wurde im Zuge der Sanierung bereits angebaut. Eine Balkontür kann käuferseitig nachträglich eingebaut werden. Die Wohnung ist vermietet.
Wesentlicher Energieträger für Warmwasser und Heizung ist Fernwärme für das Gebäude und Ofenheizung für die Wohnung.
**** Bei den Wohnungsbildern im Innenbereich handelt es sich um Beispielbilder einer vergleichbaren Wohnung. ****
Lage
Die Schreinerstraße befindet sich im Stadtbezirk Friedrichshain, unweit des S-Bahnhofes Frankfurter Allee. Zahlreiche Geschäfte, Restaurants, Szenekneipen und Cafés prägen hier das Stadtbild und sorgen für ein angenehmes Kiez-Gefühl. Das trendige Simon-Dach-Viertel ist nicht weit entfernt. Im Ringcenter finden Sie alles, was man zum Leben benötigt. Die Nähe zum beliebten Volkspark Friedrichshain mit Freiluftkino und Beachvolleyballfeldern, bietet vielseitige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. In nur wenigen Fahrminuten mit der U- Bahn sind Sie direkt am Alexanderplatz oder aber auch im Tierpark Friedrichsfelde.
Sonstiges
Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf den uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr und behalten uns Korrekturen vor. Das Angebot ist freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt, Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Geldwäschegesetz
Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn wir zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehmen wir Einsicht in das Handelsregister und identifizieren den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafterliste. Diese Daten müssen von uns fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als unser Vertragspartner verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen.